Radfahren während der Dunkelheit ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung einen Tag Haft oder

Strafverfügung v 18.6.1947, Samml. Hameister

5 Mark Geldstrafe und der kleine Witz: diese kleine gerichtliche Strafverfügung von 1947 erhielt ein Rechtsanwalt !!

Bürgerreporter:in:

Jürgen Hameister aus Langenhagen

11 folgen diesem Profil

7 Kommentare

Bürgerreporter:in
wilhelm stümpfel aus Pattensen
am 04.12.2010 um 21:20

für schnellfahrer ist das ein gewichtsproblem. die ganz schnellen nhabennnochnnicht eimal bremsen auch keine rücktrittbremse. die müssen während der fahrt vom rad springen. diese räder werden gerne von fahradkurieren benutzt. sind übrigens strengstens verboten.

Bürgerreporter:in
Holger Finck aus Langenhagen
am 04.12.2010 um 21:39

Die sind sowieso lebensmüde. Ich habe schon öfters welche gesehen. Die fahren wie die "besenkten Säue". Denen sollte man das Fahrrad entziehen.

Bürgerreporter:in
Edgard Fuß aus Tessin
am 05.12.2010 um 21:24

Nummernschilder wären ja nicht schlecht...

Der Dorfsheriff hält den Pfarrer an weil der Nachts ohne Licht unterwegs ist: "Hochwürden, das kost`10 Mark!" "Mein Sohn, keine Sorge - Gott fährt mit!"
"Ohne Licht und zu Zweit auf dem Rad - das macht dann 20 Mark!"