Teebeutel, ... : Tja, was Lkw-Fahrer*innen von NDR so alles sehen können / sehen könnten, wenn ... Der GROßE Praxistest
Lkw-Fahrer im Teebeutel-Test
Übersehen?
Tja, was Lkw-Fahrer von NDR so alles sehen können / sehen könnten, wenn ...
HIER anklicken zum GROßEN NDR-Praxistest
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Rechtliches
Muss:
Alles(!) rund um jeden Lkw muss sichtbar sein!
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO beschreibt es verbindlich im § 56 "Spiegelparagraph", Absatz (1) so:
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle(!) für ihn wesentlichen*) Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Link zum § 56 StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html
Die Konsequenz
Fahrzeuge, bei denen nicht alle(!) wesentlichen*) Verkehrsvorgänge sichtbar sind,
- dürfen überhaupt nicht fahren,
- müssen umgehend stillgelegt werden, z.B. von der Lkw-Fahrerin/von dem Lkw-Fahrer selber, vom Lkw-Besitzer, vom Lkw-Betreiber oder von der Polizei.
*)
Begriffserklärung "wesentlich"
- den Kern einer Sache ausmachend
- und daher von entscheidender Bedeutung
Unsere Meinung
Von entscheidender*) Bedeutung im Straßenverkehr ist, dass:
- niemand getötet wird,
- niemand verletzt wird.
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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