HERBST: Die dunklere Jahreszeit hat begonnen
💡💡💡 Die Themenwoche "Beleuchtung" gilt für alle! - Motto: "Sehen & gesehen werden!"
2 x Vorspann Unfallstatistik
Datenherkunft: Polizei Langenhagen via Unfallatlas DESTATIS
1. Lichtverhältnisse bei Unfällen Langenhagen 2022 mit Radbeteiligung mit Körperverletzung
- 5 % bei Dunkelheit
Tendenz gegenüber 2021: Stark abnehmend - 2 % bei Dämmerung
Tendenz: Gleichbleibend - 83 % bei Helligkeit
Tendenz: Stark zunehmend - ➡️ Link zur visualisierten amtlichen Statistik
2. Polizeilich spezifizierte Unfallarten der o.g. Radunfälle Langenhagen (2022)
- 48 %: Zusammenstoß mit einbiegendem/kreuzendem Fahrzeug
- 10 %: Zusammenstoß mit entgegenkommendem Fahrzeug
- 8 %: Zusammenstoß mit seitlich in die gleiche Richtung fahrendem Fahrzeug
- ➡️ Link zur visualisierten amtlichen Statistik
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ADFC Niedersachsen e.V.
Es wird dunkler!
Da ist das RICHTIGE Licht am 🚘, am 🚚, am 🏍 und am 🚲 nötig (vorgeschrieben!) ...
Die dunklere Jahreszeit hat begonnen und die Sonne geht immer früher unter. Das soll nicht davon abhalten, weiterhin i terwegs zu sein! In dieser Woche gibt's Tipps, um auch im Dunkeln sicher im Verkehr wahrgenommen zu werden:
Sehen und gesehen werden!
ADFC Niedersachsen e.V.:
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Themenwoche "Beleuchtung mit dem verkehrssicheren Fahrrad"Was gehört alles dazu und sollte beachtet werden?
Bei allen Fahrzeuge sollten die Beleuchtungseinrichtungen kontrolliert werden: Das kann er/sie/es selber machen, aber auch 🚘-, 🚚-, 🏍- und 🚴-Werkstätten bieten DAS jetzt gerade an.
Und natürlich ist auch die 🚔 Polizei wieder mit Licht-Kontrollen aktiv ...
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Ein Fahrrad ist verkehrssicher, wenn es entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgerüstet ist:
- ➡️ eine lichttechnische Einrichtung:
1. Der zugelassene Frontscheinwerfer muss "blendfrei" eingestellt sein!
2. Fahrräder müssen mit einer Lichtmaschine (Dynamo) oder einem zugelassenen Batterielicht ausgerüstet sein.
3. Front- und Rücklicht können auch batteriebetrieben sein und müssen dann tagsüber nicht mitgeführt werden.
4. Auch ein zugelassener weißer Reflektor vorne und ein zugelassener roter Großrückstrahler hinten sind vorgeschrieben.
5. weitere Hinweise: s.u. - ➡️ Reflektionseinrichtungen an beiden Rädern, alternativ oder auch zusammen:
- beidseitige reflektierende umlaufende Streifen in jedem Reifen
- je zwei versetzt angeordnete Reflektoren in den Speichen
- Reflektionsstäbchen, an jeder Speiche - ➡️ eine helltönende Klingel,
- ➡️ zwei voneinander unabhängige, funktionierende(!) Bremsen,
- ➡️ zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern.
Weitere Hinweise gibt's hier:
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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