🍋🍋🍋🍋🍋 an das ECHO für "Gestürzt" (krankenhausreif: 87-Jährige): Ursachenverdrehte Berichterstattung Täter / Opfer

"Gestürzt"?? Falsch beschrieben im "ECHO Langenhagen":  Fahrlässige Körperverletzung durch eine Autofahrerin. Diese Autofahrerin die Autotür einer 🚲-Fahrerin genau in ihren Fahrweg rein geöffnet. Und so zum Sturz gebracht / krankenhausreif verletzt.
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  • "Gestürzt"?? Falsch beschrieben im "ECHO Langenhagen": Fahrlässige Körperverletzung durch eine Autofahrerin. Diese Autofahrerin die Autotür einer 🚲-Fahrerin genau in ihren Fahrweg rein geöffnet. Und so zum Sturz gebracht / krankenhausreif verletzt.
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Fünffache silberne Pressezitrone. 

An das ECHO 
🍋🍋🍋🍋🍋 
Negativ-Auszeichnung für falscheste Falschmeldung 

Die fünffache silberne Presse-Zitrone des 14. Mai 2022 geht an die tatsachenverdrehenste Meldung des Tages.

Siehe auch Bilder 1 & 2:
Zwei Überschriften von Meldungen über die gleiche Straftat im Vergleich
 

1.:
"Gestürzt"

Überschrift des ECHO:
Ist die 87-Jährige etwa so ganz von allein umgefallen?

2.:
"Autofahrerin erfasst Radfahrerin mit Tür"

Überschrift der HAZ Langenhagen:
Hier werden Straftäterin und Opfer eindeutig benannt ... 

Vergleich:
Höchst erstaunlich

Beide Presseberichte beruhen auf der gleichen Pressemeldung der Polizei Langenhagen über diesen Unfall durch eine Autotüre an der Straße "Am Moore" in Langenhagen-Godshorn, ...
Tja, ...

2 x Rechtliches

1.
StVO: Kfz-Insassen in der Pflicht

Pflichten beim Aussteigen aus Kfz regelt eindeutig der § 14 StVO "Pflichten beim Ein- und Aussteigen so: 
Absatz (1): Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

2.
StGB: Straftat § 229

Fahrlässige Körperverletzung an 87-jähriger Frau = Straftat nach § 228 Strafgesetzbuch

"Gestürzt"?? Falsch beschrieben im "ECHO Langenhagen":  Fahrlässige Körperverletzung durch eine Autofahrerin. Diese Autofahrerin die Autotür einer 🚲-Fahrerin genau in ihren Fahrweg rein geöffnet. Und so zum Sturz gebracht / krankenhausreif verletzt.
Geht doch, Richtig! Die Meldung zum gleichen Unfall bei der HAZ beschreibt es, wie es ist: "Autofahrerin erfasst 🚲-Fahrerin mit Tür". WARUM beschreibt das ECHO diese fahrlässige Körperverletzung nicht auch so, siehe Bild 1?
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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