Landkreisfusion (Teil 7) – Landesregierung
Im Wendland hatte sich die Landesregierung mit der Fusion von Gemeinden und Kreisen versucht, es gab Widerstand und Urteile kluger Richter, die zwar „im Namen des Volkes“ urteilen, aber vom Volk nicht gewählt sind, dem Volk nicht verantwortlich sind, für Fehlentscheidungen nicht haften. Nun ist die Lust der Landesregierung, auf diesem Gebiet etwas Sinnvolles und Erforderliches, ja Notwendiges zu unternehmen, sehr gebremst. Die Politik ist klar: wenn die Beteiligten wollen, dürfen sie, mit ein paar Millionen Schuldenübernahme will man auch helfen, aber das ist es dann auch. Die Opposition, selbst ja nicht in der Verantwortung, beschwert sich über die Untertätigkeit der Regierung, fordert eine Enquete-Kommission, hat aber als sie selbst in der Regierung war, auch nichts getan.
Jeder der will, kann sich leicht die Größenordnung der möglichen Einsparung von Landkreisfusionen ausrechnen: jede Stelle bringt um die 50.000 Euro jährlich, bei bis zu zwanzig Prozent Stelleneinsparung bringt das je fusioniertem Landkreis so um die hundert bis zweihundert Stellen oder eben fünf bis zehn Millionen Euro jährlich – gemessen an dem Haushaltsvolumen des Landes nicht sehr viel, dafür handelt man sich nicht vermeidbaren Ärger ein.
Wir haben in Niedersachen derzeit 37 Landkreise. Schließt man jeweils zwei Landkreise zusammen, ergibt das 19 neue Landkreise. Nimmt man je drei Landkreise zusammen, ergibt das 12 neue Landkreise – von dieser Zahl hatte auch schon mal die Opposition gesprochen, als sie noch hoffte, die Regierung zu stellen. Das Sparpotential über alle Landkreise liegt also bei ein paar hundert Millionen. Euro
Wenn nun „von oben“ der Zusammenschluss der Landkreise nicht diktiert werden soll, das Lockmittel teilweiser Schuldenübernahme aber nicht ausreicht um von unten die Fusion in Gang zu bringen, dann bleibt nur die Peitsche. Alle kommunalen Haushalte müssen von der jeweiligen Kommunalaufsicht genehmigt werden. Die anzuwendenden Haushaltsbestimmungen finden sich, auch für die Landkreise, in der NGO (Niedersächsischen Gemeindeordnung). Und dort steht nun recht eindeutig, dass der jährliche Haushalt ausgeglichen zu sein hat und dass Kassenkredite, jetzt Liquiditätskredite, zurückzuführen sind.
Unter Hinweis auf diese unstrittigen Gesetzesvorschriften kann jederzeit die Genehmigung eines vorgelegten Haushalts verweigert werden, der diese Vorgaben nicht einhält. Ein nichtgenehmigter Haushalt hat für die betroffene Kommune recht harte Folgen, denn damit dürfen viele der eingeplanten Ausgaben nicht getätigt werden. Die Kommunalaufsicht braucht gar keinen Hinweis auf die mögliche Fusion als Einsparungsmittel zu geben, früher oder später kommen auch die dümmsten Lokalpolitiker auf diesen Gedanken. Auch kann man diese Peitsche sehr individuell schwingen, man kann auch sagen: parteipolitisch selektiv.
Die Frage ist eigentlich nicht, ob dieses Mittel eingesetzt wird, sondern nur wann. Das es hier gewaltigen Ärger gibt, ist klar. Aber da zeigt sich bereits der Prügelknabe: das Grundgesetz, kürzlich geändert mit seiner Vorschrift, dass die Länder ab dem Jahr 2020 ausgeglichene Haushalte haben müssen – und diese Vorschrift gilt schließlich auch für die Kommunen, also auch die Landkreise.
Und so wartet die Landesregierung ruhig ab, frei nach der Devise, es muss erst noch viel schlimmer kommen, bevor es besser werden kann. Und außerdem: sollen sich doch die nach uns kommenden Regierungen mit dem Problem herumschlagen und sich dafür vom Wähler abstrafen lassen.
05.03.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen
Bürgerreporter:in:Hermann Müller aus Einbeck |
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