Bürgermeister-Pension
Herr Ehmen hat das „Verbrechen“ begangen zu kandidieren, ihn traf dann das Unglück, zum Bürgermeister von Bad Gandersheim gewählt zu werden, und seit dem ist er Opfer der geltenden Gesetze. Als Bürgermeister wurde er, so weit nicht bereits vorher schon Beamter, jetzt zwangsweise Beamter auf Zeit (Paragraf 80 Absatz 5 Satz 2 NkomVG [Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz]: „Sie oder er ist Beamtin oder Beamter auf Zeit“.). Auch seine Bezahlung ist gesetzlich vorgeschrieben mit A16...