Ortstermin nächste Woche
Was wird aus Wichmann? Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht
Am kommenden Dienstag, den 28. Januar, um 9 Uhr kommt das Verwaltungsgericht Hannover in den Stadtteil Döhren. Prozessbeteiligte und Richter treffen sich am Grundstück der ehemaligen Gastwirtschaft Wichmann an der Hildesheimer Straße 230. Es geht um die zukünftige Bebauung des inzwischen leergeräumten Grundstücks.
Ursprünglich war nach dem Verkauf der historischen Gastwirtschaft Wichmann an einem Investor versprochen worden, die Außenwände der historischen Gastwirtschaft Wichmann zu erhalten und nur von innen ein neues Gebäude zu errichten. Dann ließ der neue Eigentümer 2021 nach und nach alle Teile einer der letzten Erinnerungen an die dörfliche Vergangenheit doch abbrechen; stattdessen sollte die Gastwirtschaft in alter Form neu errichtet werden. Davon ist jetzt jedoch auch keine Rede mehr.
Ein neuer Bauherr möchte nun direkt an der Hildesheimer Straße ein mehrgeschossiges Wohn – oder Hotelgebäude errichten. Das lehnte die Stadt Hannover jedoch ab. Denn für das Grundstück wurde auf Betreiben des Bezirksrates Döhren-Wülfel bereits 2015 eine Erhaltungssatzung erlassen. Dadurch sollte die überkommende Kubatur der historischen Gastwirtschaft als stadtbildprägendes Merkmal des alten Dorfes Döhren zu erhalten bleiben. Danach sind nur neue Gebäude zulässig die dem Altbestand optisch entsprechen. Hierdurch sollte die Andersartigkeit in Bezug auf Eingeschossigkeit, Walmdach und Giebelständigkeit des Gebäudes sowie in Bezug auf den Garten als Gegensatz zur sonst an der Hildesheimer Straße üblichen Blockbebauung erhalten werden.
Das Verwaltungsgericht teilt in einer Pressemitteilung mit: „Im August 2023 stellte die Klägerin eine Bauvoranfrage für ein Wohngebäude und/oder Hotelgebäude, das – anders als die vorherige Gaststätte „Wichmann“ – direkt an die Hildesheimer Straße angebaut und mehrgeschossig sein sollte. Die Ablehnung dieser Bauvoranfrage durch die Landeshauptstadt Hannover ist Gegenstand der Klage.“ Zudem hat im Dezember 2023 die beklagte Landeshauptstadt Hannover für das Vorhabengrundstück die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Veränderungssperre bis zu dessen Inkrafttreten beschlossen. Die Klägerin und die Stadt Hannover streiten nun die Fragen, ob die Erhaltungssatzung und/oder die Veränderungssperre der begehrten Bebauung entgegenstehen. Sollte dies zu verneinen sein, müsste sich die Bebauung gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Auch dies ist zwischen den Beteiligten streitig.
Die mündliche Verhandlung der 4. Kammer laut dem Verwaltungsgericht am 28. Januar 2025 um 9 Uhr an der Hildesheimer Straße 230 und soll anschließend im Saal 4 des Fachgerichtszentrums fortgesetzt werden (Az.: 4 A 65/24).
Bürgerreporter:in:Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld |
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