Urteil im Giftmord-Prozess gesprochen
Der Saal im Erdgeschoß des Landgerichts in der Gögginger Straße ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Schon eine Stunde vor Einlass drängen sich die Zuhörer im Eingangsbereich. .Die Stimmung ist eindeutig gegen Tanja B. gerichtet. Es wird eine lebenslange Zuchthausstrafe gefordert. Als der Justizwachtmeister die Türen des Sitzungssaales öffnet, kommt es zu tumultartigen Szenen – ähnlich wie beim Schlussverkauf
Schlagartige Ruhe, als um 14:10 Uhr der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel erscheint. Die Presseleute dürfen noch einige Bilder machen; dann spricht der Richter das Urteil. Für beide Angeklagten wird eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen, für Tanja B. wird noch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Angeklagte Tanja B. ringt um Fassung. Sie hält die Hand vor dem Mund und zittert. Entsetzen im Gesicht. Hinter ihr, Andre H. ist gefasst. Er hat wohl mit diesem Schuldspruch gerechnet. In seinem Schlusswort bat er das Gericht um „ein gerechtes und mildes Urteil“. Nach der verlesenen Urteilsbegründung ist der „Giftmord-Prozess“ zu Ende. Vorläufig, denn beide Verteidiger haben Revision eingelegt…
Bürgerreporter:in:Gerhard Fritsch aus Gersthofen |
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