Kolumne
Über die Wählergruppe
Eine Wählergruppe ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Alternative Namen sind Wählergemeinsch, Wählervereinigung, Bürgervereinigung, Bürgerliste, Parteifreie oder Sonstige Politische Vereinigung.
Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt meist in der Kommunalpolitik. Andere Wählergruppen stellen ein Sammelbecken dar von parteilosen, aber politisch interessierten und engagierten Menschen, welche entweder nicht einer Partei beitreten möchten oder die Kräfte der gemäßigt bürgerlich-konservativen Meinungen bündeln wollen. Als Freie Wähler bezeichnen sich Wählervereinigungen, die sich von der herkömmlichen Parteipolitik abgrenzen wollen, die Wähler offen auf eine vorhandene oder behauptete Parteienverdrossenheit ansprechen und dies zu ihrem politischen Programm machen.
Oft wird auch der Ausdruck Wählerinitiative synonym für den Begriff Wählergruppe verwendet. Wählerinitiative bezeichnet jedoch in der deutschen Politik auch Gruppierungen von Bürgern, die nicht selbst zur Wahl antreten, sondern für die Wahl einer anderen Partei werben, der sie jedoch nicht angehören.
Zur Rechtfertigung unabhängiger Wählergruppen wird oft angeführt, dass in einer Gemeinde eine bürgernahe Sachpolitik Vorrang vor der ideologisch geprägten Parteipolitik habe. Deshalb sei eine Zugehörigkeit zu einer der großen politischen Parteien weder wünschenswert noch notwendig.
Im deutschen Kommunalwahlrecht bestehen je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben für die Teilnahme von Wählergruppen an Kommunalwahlen. Wählergruppen müssen im Allgemeinen ihre rechtmäßige Gründung beweisen, eine ordnungsgemäße Satzung haben und nachweisen, dass ihr Vorstand nach demokratischen Grundsätzen bestellt wurde. Sehr oft, sind Wählergruppen örtlich organisiert in Form eines eingetragenen Vereins (e. V.).
Nach dem deutschen Parteiengesetz gelten Wählergemeinschaften nicht als Parteien. Sie können erst zur Bundestags- oder Landtagswahl antreten, wenn ihre Organisation die formellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, die Teilnahme bei Kommunalwahlen auf Parteien zu beschränken und Wählergruppen hiervon auszuschließen. Siehe hierzu Kommunalwahlen im Saarland 1960 (Ungültig) und die dort beschriebene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Kommunale Wählergemeinschaften können nicht gemeinnützig sein, jedoch sind Spenden an sie wie Spenden an Parteien nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbegünstigt (aber nicht zusätzlich darüber hinaus nach § 10b EStG als Sonderausgabe absetzbar), jedoch sind die Wählergemeinschaften nicht wie Parteien rechenschaftspflichtig (siehe auch Parteienfinanzierung#Deutschland).
Bei Europawahlen können Wählervereinigungen antreten, die dann als Sonstige Politische Vereinigung (SPV) bezeichnet werden.
(fiktiver Text)
Die Freie Wählerinitiastive PRO KATZENSTEUEr ist bei uns vor Ort sehr aktiv. "Walburga sei Danke," stoßen viele Mitglieder aös Sto´ßseufzer aus. "Walburga ist sehr rege und aktiv und setzt sich sehr für unsere Interessen ein."
Vor allem Hundeliebhaber gehören der Wählergemeinschaft an. Sie stellten irgendwann fest, daß die Besteuerung von Hunden zur Steuerplficht führt, der Besitz anderer Tierarten aber nicht. "Wenn ich mir aber anschaue, wie viele Leute bei uns im Viertel mindestens eine Katze besitzen, kann die Katzensteuer zu deutlichen Mehreinnahmen im städtischen Haushalt führen," ereifert sich Walburga.
Erster Höhepunkt der bisherigen politischen Arbeit: die Teilnahme an den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr. "Wir haben viel Zuspruch und genügend Stimmen erhalten, um einen Sitz im Rat der Stadt zu erhalten."
"NA, und?" künnte man dem nun entgegenhalten. Das reiche doch nicht, um wirksam politische Arbeit zu leisten."
"Gut erkannt," hält Walburga dagegen. PRO KATZENSTEUER, die Tierschutzallianz, der Bund derWaldbesitzer & Förster sowie die Pflanzenrechtler bilder daher seitddem technisch gesehen eine Fraktionsgemeinschaft.
"Ich arbeite im Haupt- & Finanzausschuß sowie im Umweltausschutz mit," beschreibt Walburga ihre Arbeit. Abgerechnet wird am Ende der Wahlperiode. Dann entscheiden die WÄhler und Wählerinnen, wie erfolgreich ich meine politische Arbeit gemacht habe."
Bürgerreporter:in:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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