Insel Poel für Wismarer doch erreichbar: Oberverwaltungsgericht strich Reiseverbote

Blick vom Festland am Stadtrand in Richtung zur Ostseeinsel Poel mit dem markanten roten Kirchturm von Kirchdorf. Foto: Helmut Kuzina
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Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hat auf die Verordnungen in der Pandemie-Zeit hingewiesen, was zu den Osterfeiertagen erlaubt ist.

Nur noch Poeler dürfen von Karfreitag bis Ostermontag auf der Insel unterwegs sein, oder Leute, die dort ihre engsten Familienmitglieder besuchen.

Nach Wismar dürfen wiederum Poeler keinen Osterausflug unternehmen, alle Küstenorte und -gemeinden sind für Leute, die dort nicht wohnen, tabu. Bei Ausflügen in die nahe Umgebung muss aber das Kontaktverbot eingehalten werden.

April 2020, Helmut Kuzina

Nachtrag zu diesem Bericht, Donnerstag, 9. April 2020, 18.30 Uhr:
Im Streit um die Reisebeschränkungen für Einheimische hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine juristische Niederlage erfahren. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Regeln im Eilverfahren gestrichen. Damit gibt es zu Ostern keine Reiseverbote für Einheimische. Die Landesregierung wollte den Bürgern untersagen, in die Touristenregionen zu reisen. Erst am Mittwoch, 8. April 2020, hatte sie ihre Verordnung nachgebessert, um eine juristische Niederlage abzuwenden.

Helmut Kuzina

Bürgerreporter:in:

Helmut Kuzina aus Wismar

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