An den ersten Tagen des Lockdowns in Wismar

Es dauert nur ein paar Minuten, um sich aus seiner Stamm-Apotheke drei kostenlose FFP2-Masken abzuholen. Den Anspruch auf die Masken haben diejenigen, die älter als 60 Jahre sind sowie Schwangere und andere, die zur Risikogruppe zählen. Foto: Helmut Kuzina
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Im Altstadtzentrum sind seit dem Lockdown nur wenige Einwohner unterwegs. Es ist so leer wie sonst an den Sonntagen, die meisten Geschäfte sind geschlossen, überall gibt es freie Parkplätze.

In den Schaufenstern hängen Infos, die darauf hinweisen, wie bestellte oder reservierte Waren abgeholt werden können. Kunden dürfen nicht in die Geschäfte.

Schon seit dem 2. November galten die starken Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, sie wurden am 25. November verlängert und am 16. Dezember noch bis in den Januar hinein verstärkt.

Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Geschäfte sind seit dem 2. November geschlossen.

Jeder muss in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an den Stellen, an denen sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.

Dezember 2020, Helmut Kuzina

Bürgerreporter:in:

Helmut Kuzina aus Wismar

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