Keine Jugendweihen in der Wismarer Georgenkirche

Prächtige Backsteinbasilika Norddeutschlands: St. Georgen, 1945 im Zweiten Weltkrieg zerstört, 2010 wiedereröffnet. Foto: Helmut Kuzina
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Endlich besteht eine Vereinbarung, wie die wiederaufgebaute und 2010 wiedereröffnete St.-Georgen-Kirche genutzt werden soll. Vertreter der Kirchengemeinde St. Marien/St.Georgen und der Stadt unterzeichneten im November 2014 einen Vertrag zur Nutzung des Backsteingebäudes, wobei die unterschiedlichen Ansichten zur Widmung des Gotteshauses ausgeklammert wurden.

Definiert wurde, wie im Einzelnen sowohl die Hansestadt als auch die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde St. Marien/St. Georgen das Gebäude gebrauchen. „Es wurde festgelegt, dass St. Georgen ein offener Ort für Begegnung, Kommunikation, Musik, Kunst und den christlichen Glauben ist“, heißt es in der Zusammenfassung.

St. Georgen, eine der bedeutendsten Backstein-Basiliken Norddeutschland, soll laut Vertrag auch weiterhin allen täglich zur Besichtigung offen stehen. Die Kirchengemeinde nutzt den Raum zu Gottesdiensten, kirchenmusikalischen sowie diakonischen Veranstaltungen, die Stadt setzt ihn als Kulturkirche zu Ausstellungen, Konzerten, Kongressen sowie Empfängen und Bildungsveranstaltungen ein.

Aufgrund der Vereinbarung sind diejenigen Veranstaltungen ausgeschlossen, die nicht der Würde des Raumes oder den Werten des Grundgesetzes nachkommen. Ausgeschlossen sind auch die Veranstaltungen, die sich gegen die Kirche richten, also religiöse Ersatzhandlungen wie Namensgebungen und Jugendweihen.

Dezember 2014, Helmut Kuzina

Bürgerreporter:in:

Helmut Kuzina aus Wismar

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