Jagen und gejagt zu werden

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Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstösst. ( Ab 75 ha Grundeigentum wird man in Deutschland automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Man kann nicht austreten.)
hier nun für alle 350000 Freizeitjäger und auch sonstige Interessenten ein paar Eindrücke dieses Schiesssportes.

Bürgerreporter:in:

Hartmut Stümpfel aus Sarstedt

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