Unglaubliche Entgleisung einer Zeitung!
Unglaublich wie Zeitungen, Redakteure und Autoren, immer wieder versuchen, sich mit Meinungsmache zu profilieren, dazu scheint jedes Mittel recht zu sein.
Der Gipfel der Entgleisung scheint jetzt erreicht zu sein!
9 verletzte Polizisten sind kein Problem für Herrn Heiko Wruck, notfalls die Beamtenlaufbahn riskieren, wegen Widerstand gegen die Vorgesetzten auch kein Problem.
In der Ausgabe Schweriner Blitz am Sonntag vom 4.Juni /27.Jahrgang findet sich auf Seite 4 ein Artikel eines Heiko Wruck mit dem Titel Blinde Pflicht.
Dieser Artikel bezieht sich auf die Arbeit der Polizei in Nürnberg und wird wie folgt kommentiert.
„ In Nürnberg wollte die Polizei am 31.Mai einen 20-jährigen Afghanen während des Unterrichts für die Abschiebehaft aus der Berufsschule abholen. Fazit: Pfefferspray, Hunde, mit Beißkorb und Schlagstöcke kamen zum Einsatz: 9 verletzte Polizisten, ein ausgeschlagener Zahn. Eine Schüleraktion mit zeitweise 300 Teilnehmern hatte gegen den Zugriff auf ihren Mitschüler Widerstand geleistet. Die unmenschliche Katastrophe, einen Flüchtling in ein Kriegsland abschieben zu wollen, verstößt gegen die Allgemeinen Menschenrechte. Deren Einhaltung wurde auch von der Bundesrepublik verpflichtend unterschrieben. Trotzdem fanden sich Beamte, deren ureigenste Aufgabe es ist, die Menschenrechte zu wahren. Solche Beamte, die kein Rückgrat haben, sich von angeblich humanistischen Vorgesetzten zu Verbrechen im Staatsauftrag treiben zu lassen, braucht die Gesellschaft nicht. Denn Menschenrechte zu verletzen, ist ein Verbrechen! Als Beamte hätten Sie nicht einmal gekündigt und so ihrer Existenzgrundlage beraubt werden können – hätten Sie sich geweigert, diesen Zugriff vorzunehmen. Doch das haben sie nicht. Sie gingen als willige Helfer ans Werk. So was gab es schon oft in der deutschen Geschichte. Immer beriefen sich Beamte, Armeeangehörige und Staatsdiener auf ihre Vorgesetzten und Befehlsnotstände. Damit kann man jedes Verbrechen rechtfertigen-bis hin zu Folter, Totschlag und Massenmord. Heiko Wruck
Diese öffentliche Aufforderung an die Polizisten, nicht nur in Nürnberg, sondern in ganz Deutschland zur Befehlsverweigerung aufzurufen, dürfte nicht mehr von der Presse-und Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Dazu vergleicht der Autor das Vorgehen der Polizei möglicherweise noch indirekt mit dem Naziterror im 3.Reich.
Dieser Artikel dürfte die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten
(§ 111 StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 114 StGB) erfüllen, dazu kommt dann noch Verleumdung und öffentliche Beleidigung von Polizeibeamten, verbunden mit der Aufforderung gegen Vorgesetzte zu rebellieren.
Bürgerreporter:in:Norbert Höfs aus Schwerin (MV) |
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