Neue Zugangsregelung Neusässer Rathaus
Das Neusässer Rathaus kann wieder ohne einen 3G-Nachweis betreten werden. Es besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Krankheitssymptomen sollte das Rathaus nicht betreten werden.
Die Stadtverwaltung bittet weiterhin um eine Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden (www.neusaess.de/termin).
Bürgerreporter:in:Stadt Neusäß aus Neusäß |
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