Neue Zugangsregelung Neusässer Rathaus

Eingang Neusässer Rathaus

Das Neusässer Rathaus kann wieder ohne einen 3G-Nachweis betreten werden. Es besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Krankheitssymptomen sollte das Rathaus nicht betreten werden.

Die Stadtverwaltung bittet weiterhin um eine Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden (www.neusaess.de/termin).

Bürgerreporter:in:

Stadt Neusäß aus Neusäß

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