Öffentlichkeitsbeteiligung
Lärmaktionsplanung an Schienenwegen
Das Eisenbahn-Bundesamt startete im März die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. Ab sofort können alle, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen unter www.laermaktionsplanung-schiene.de äußern.
Die Lärmaktionsplanung sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Bürgerreporter:in:Stadt Neusäß aus Neusäß |
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