Der Feld-Rittersporn, eine alte Heilpflanze ist wieder häufiger zu sehen

Feld-Rittersporn | Foto: G. Hellmann

Pflanze des Monats Juli des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist der Feld-Rittersporn, der von Juni bis August auf Getreideäckern und Brachflächen, in lichten Wäldern, an Wegrändern und nicht mehr genutzten Schienenwegen blüht.

Consolida regalis, so der wissenschaftliche Name, gehört zu den Ackerwildkräutern, die in Nordrhein-Westfalen gefährdet sind, durch Maßnahmen des Naturschutzes aber wieder häufiger zu sehen sind.

Der Feld-Rittersporn wächst auf lehm- und kalkhaltigen Böden, liebt Licht und Wärme und wird bis zu 50 Zentimeter hoch. Das schöne Hahnenfußgewächs widerlegt das Vorurteil vom „hässlichen Unkraut“: Es besticht durch leuchtend blauviolette, in mehreren Trauben stehende Blütenblätter mit je einem 2,5 Zentimeter langen Sporn. Die Blüte des Feld-Rittersporns gewährt nur Insekten mit langem Rüssel Einlass, um an Nektar zu kommen. Das sind vor allem Hummeln und einige Schmetterlingsarten, die als „Gegenleistung“ für die süße Nahrung das Ackerkraut bestäuben. In einer Art „Kapselweitwurf“ werden, ähnlich wie beim Springkraut, im August/September die Samenkapseln bei Berührung weggeschleudert; damit wird der Grundstein für die nächste einjährige Generation vom Feld-Rittersporn gelegt. Im 20. Jahrhundert ging es vielen schönen Ackerwildkräutern „an den Kragen“. Auch der Feld-Rittersporn war bei den Bauern als Unkraut gefürchtet. Er reduzierte die Erträge, da er mit dem Getreide um Licht, Luft, Wasser und Nährstoffe konkurrierte. Durch den Einsatz von Chemie und Düngemitteln sowie durch Saatgutreinigung wurde der Feld-Rittersporn nach und nach vom Acker verdrängt. Schon bald musste die Pflanze des Monats in vielen Bundesländern auf die „Rote Liste der gefährdeten Pflanzen“ gesetzt werden.

Die neuste, vom LANUV Anfang 2012 herausgegebene Rote Liste lässt für den Feld-Rittersporn wie für einige andere Ackerwildkräuter Hoffnung aufkommen. Zwar ist die Pflanze immer noch als stark gefährdet eingestuft. Doch geht es ihr an einigen Standorten des Niederrheins, Weserberglands und Münsterlands schon wieder besser. In der Eifel und im Siebengebirge ist der Feld-Rittersporn heute nicht mehr gefährdet: Denn Landwirte, Naturschützer und Umweltbehörden haben gut zusammengearbeitet. So hat das vor etwa 30 Jahren vom damaligen NRW-Umweltministerium das „Schutzprogramm für Ackerwildkräuter“ geschaffen Seit dem macht das LAND NRW Verträge mit Landwirten, sie erhalten Ausgleichszahlungen für die Einkommenseinbußen, die der Verzicht auf Unkrautbekämpfungsmittel mit sich bringt. Der Verzicht auf diese Chemie lässt Arten wie den Feldrittersporn wieder überleben – und mit ihnen die ganze Vielfalt an Insekten bis hin zu unseren Honigbienen. Was dem Bauer seine Pein, ist dem Gartenfreund seine Freude: Er kann in seiner Anlage durch das Pflanzen von Rittersporn für “ein blaues Wunder“ sorgen. Zwar handelt es sich dabei meistens um gezüchtete Formen. Aber schön und (insekten-) anziehend sind auch diese Verwandten des Feld-Rittersporns, der unter Artenschutz steht und nicht der Natur entnommen werden darf. Wie bei allen giftigen Pflanzen sollte man Kinder besser nicht zu nah an Rittersporn heranlassen, denn er ist gering giftig. Säugetiere allerdings können nach dem Verzehr Magen- und Darmentzündungen, Muskelschwäche oder sogar Atemlähmung bekommen.

Berücksichtigt man diese auch für viele andere Gartenpflanzen geltenden Einschränkungen, gibt es keinen Grund, auf Rittersporn im Garten zu verzichten. Früher wurden die getrockneten Blüten wegen ihrer harn- und wurmtreibenden Wirkung als Tee eingesetzt, heute ist die Pflanze als Heilmittel nicht mehr gefragt. Studenten hängten im 19. Jahrhundert ein Bündel von blühendem Feld-Rittersporn ins Arbeitszimmer, weil sie glaubten, das würde ihre Augen stärken. Heute freuen wir uns, wenn unsere Augen am Ackerrand den herrlich blauen Feld-Rittersporn zusammen mit anderen farbenfrohen Blumen erblicken.

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Huber aus Langenfeld

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