Lebensversicherung, Teil 14 -Gewinnverwendung

Alle in einem Jahr erwirtschafteten Gewinne, genauer: der Saldo aller erwirtschafteten Gewinne und Verluste, fließt in einen Topf. Ein Teil wird zurückgestellt, um einen Ausgleich über die Jahre durchzuführen sowie um, wenn das so geplant ist, die höheren Ablaufgewinne zahlen zu können. Die große Masse aber wird verteilt. Bei dieser Verteilung versucht der Versicherer jedem Vertrag möglichst den Anteil zukommen zu lassen, der durch diesen Vertrag entstanden ist.
Zinsgewinne werden auf die Verträge verteilt, die ein zinstragendes Kapital angespart haben und zwar entsprechend der angesparten Kapitalhöhe. Hieraus folgt klar, dass alle kurzen Todesfallversicherungen hiervon nichts abbekommen, denn bei dieser Vertragsart entsteht kein zinstragendes Kapital, es gibt keine Reserve.
Sterblichkeitsgewinne können hingegen auf alle Versicherungsarten verteilt werden, denn alle Versicherungen haben irgendetwas mit der Sterblichkeit zu tun. Dass bei den kurzen Todesfallversicherungen die erwarteten Sterblichkeitsgewinne bereits als Abzug von der vereinbarten und im Vertrag festgehaltenen Tarifprämie auf Verdacht ausgeschüttet werden, wurde bereits gesagt. Treten die Gewinne nicht ein, wird diese Vorabausschüttung widerrufen und es muss künftig mehr oder minder der volle Tarifbeitrag gezahlt werden. Dieser Vorababzug ist also eine echte nicht garantierte Gewinnausschüttung.
Soweit der Grundsatz und die Theorie. Auf Anfrage oder auch so zur Werbung verrät der Versicherer wie hoch seine Gewinne bei einem bestimmten Beispielvertrag in den nächsten zehn, zwanzig, fünfzig Jahren sein werden, und die Versicherer weisen schöne große Gewinnzahlen aus. Ganz klein steht dann irgendwo, dass diese Gewinne aber nicht garantiert werden können, diese Zahlenspiele seien nur Beispiele, wie es denn sein könnte, wenn alles so verläuft, wie angenommen.
Außerdem sollte man genau hinsehen, wann denn diese schönen Gewinne dem Vertrag gutgeschrieben werden: es ist schon ein Unterschied, ob die Gewinne auf alle Jahre der Laufzeit verteilt werden oder im wesentlichen in den letzten beiden Jahren gutgeschrieben werden. Werden aus irgendeinem Grund diese Gewinn-gemästeten Jahre nicht erreicht, dann gibt es auch die schönen Gewinne nicht.
Trotzdem, fragen Sie Ihren Versicherer nach seiner Gewinnprognose für ihren ausgewählten Vertrag – und hoffen Sie, dass es so oder besser wird – nur: sicher ist nichts.

17.07.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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