Streit um Berichterstattung: Einstweilige Anordnung gegen Oberbürgermeister Stefan Schostok beantragt
Die sogenannte hannoversche Rathaus-Affäre um Oberbürgermeister Stefan Schostok und seinem einstigen Personal- und Kulturdezernenten Harald Härke (derzeit vom Dienst suspendiert) ist um eine neue Facette bereichert. Die Verlagsgesellschaft Madsack (dort erscheinen die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) und die hannoversche Neue Presse) geht gerichtlich gegen die Stadt Hannover und ihr Oberhaupt vor. Beim Verwaltungsgericht Hannover hat der Medienkonzern gestern den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Ziel: Der Landeshauptstadt soll verboten werden, bestimmte Äußerungen weiter zu verbreiten.
Hintergrund ist eine Pressemitteilung der Stadt. Darin heißt es, dass der Verdacht bestehe, dass die Zeitung mit illegal beschafften Informationen die Unschuldsvermutung im Verfahren gegen Oberbürgermeister Schostok unterlaufen wolle und dass ein Redakteur der HAZ sich mutmaßlich illegal Zugang zu Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister verschafft habe. Stefan Schostok wird in der Pressemitteilung u.a. mit den Worten zitiert: „Die neuerliche Skandalisierung überschreitet unserer Meinung nach die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung." Die Verlagsgesellschaft Madsack meint, mit dieser Pressemitteilung habe der Oberbürgermeister und die Stadt in ihre grundrechtlich geschützte Pressefreiheit eingegriffen.
Das Verfahren wird beim Verwaltungsgericht nun unter dem Aktenzeichen 6 B 5193/18 geführt.
Bürgerreporter:in:Jens Schade aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld |
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