Fotorecht: Vorsicht beim Fotografieren fremder Gebäude - das Grundstück möglichst nicht betreten
Fremde Häuser und andere Gebäude dürfen nach deutschen Recht rechtmäßig auch ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografiert und die Aufnahmen genutzt werden - grundsätzlich. Denn Voraussetzung ist dabei, dass der Fotograf die Bilder nicht von dem betreffenden Grundstück aus macht, sondern außerhalb steht. Das wurde im Rahmen der Serie „Fotorecht“ bereits dargestellt und dabei auch auf weitere Ausnahmen (Stichwort: Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Hauseigentümers) von dem oben genannten...