von Liam Ulrich FWG Büdingen
Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler zur Teilschließen Mathildenhospital Büdingen im Kreistag abgelehnt
Die FWG Büdingen zeigt sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der großen Koalition und insbesondere Bürgermeister Benjamin Harris.
Der Wetterauer Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Freien Wähler zur Abwendung der Teilschließung des Mathilden-Hospitals in Büdingen mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU und SPD abgelehnt. Auch der Büdinger Bürgermeister Benjamin Harris konnte sich nicht zu einer Zustimmung zu dem Antrag durchringen.
„Wir hätten uns eine Zustimmung zu unserer Beschlussvorlage gewünscht. Die noch am gestrigen Abend in der Sitzung der Büdinger Stadtverordnetenversammlung beschworene überparteiliche Zusammenarbeit zum Erhalt des Mathildchens scheint bereits auf Kreisebene wieder an der Parteipolitik zu scheitern“, schildert Erich Spamer, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag, „Wir hoffen, dass das Abstimmverhalten des Büdinger Bürgermeisters nicht bezeichnend für seinen Einsatz in dieser Angelegenheit steht.“
Im Folgenden der Text des Antrages:
„Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreistag fordert die Bergman Clinics-Gruppe auf, von den Plänen zur Teilschließung vollständig Abstand zu nehmen und das gesundheitliche Leistungsangebot in seinem bisherigen Umfang beizubehalten! Der Kreistag bringt zum Ausdruck, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen haben muss. Die Bergman Clinics Gruppe steht in der Verantwortung diesen Anspruch zu erfüllen, und ihre Fürsorgepflicht für die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mathilden Hospitals gerecht zu werden. Um weiteren irreversiblen Schaden für die Klinik zu vermeiden, sind daher alle eingeleiteten oder beabsichtigten arbeitsrechtlichen Maßnahmen – insbesondere betriebsbedingte Kündigungen - im Zusammenhang mit der geplanten Teilbetriebsschließung unverzüglich einzustellen. Der Kreisausschuss wird beauftragt den Beschluss schriftlich an die Bergmann Clinics-Gruppe zu übermitteln.
2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unverzüglich einen Runden Tisch zur Abwendung der Teilschließung des Mathilden Hospitals zu initiieren. Die Einbindung der zuständigen Experten, der Bergman Clinics Gruppe, weiterer örtlicher Akteure des Wetteraukreises, Vogelsbergkreises, Main-Kinzig-Kreises, des Vereins Oberhessen und der Stadt Büdingen sind vorzusehen. Ziel muss es sein, den nachhaltigen Erhalt und den Ausbau des Mathilden Hospitals sicherzustellen.
3. Der Kreisausschuss wird beauftragt zu folgenden Punkten und Fragen im JSFGG Ausschuss kurzfristig zu berichten:
3.1. Ist durch die geplante Schließung der stationären Behandlung im Bereich der Chirurgie, Innere Medizin, HNO, Intensivstation und Notaufnahme, die flächendeckende Patientenversorgung in diesen Disziplinen im östlichen Wetteraukreis noch gewährleistet?
3.2. Wie wird bei der geplanten Schließung und der dazu erforderlichen Zustimmung des Landes Hessen, der sorgfältige und sparsame Umgang mit Steuermitteln sichergestellt, da in den letzten Jahren Investitionen der Klinik mit erheblichen öffentlichen Fördermitteln unterstützt wurden?
3.3. Welche finanziellen Folgekosten verursacht die geplante Schließung für den Wetteraukreis und das Land Hessen, durch weitere Wege der Patienten zu den zum größten Teil außerhalb des Wetteraukreises liegenden nächsten Kliniken?
3.4. Wie wirken sich die weiteren Wege zu umliegenden Kliniken für die Rettungswagen aus? Sind eine höhere Anzahl von Rettungswagen und deren Besatzungen durch längere Fahrt- und Bindungszeit mit je einem Patienten erforderlich?
3.5. Durch fehlende Hausärzte sind die Notaufnahmen der Kliniken bereits jetzt überlastet. Sind die umliegenden Kliniken in der Lage, die durch den geplanten Wegfall der stationären Notaufnahme in Büdingen zusätzlich aufzunehmenden Patienten zu versorgen?
3.6. Kann der Wetteraukreis durch das GZW die Weiterführung der von der Schließung bedrohten Stationen am Standort Büdingen ermöglichen?
4. Der Wetteraukreis prüft juristische Schritte zum Erhalt, Weiterbetrieb und zur nachhaltigen Entwicklung der Klinik.
5. Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein bestehendes Gutachten zum Schließungsbeschluss des Mathilden Hospitals bei der Hessischen Landesregierung anzufordern und dem Kreistag vorzulegen.
6. Der Wetteraukreis prüft in Gesprächen mit dem Personalrat fachliche und juristische Unterstützungspotenziale im Hinblick auf ein alternatives Gutachten zur Klinikbeurteilung.
7. Der Kreisausschuss berichtet schriftlich und fortlaufend in Sitzungen des Ausschusses JSFGG über den Fortschritt der Ergebnisse und Beratungen.“
Bürgerreporter:in:Heinz Kolb aus Gelsenkirchen |
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