Impfbescheinigungen, Impfpässe
und Impfersatzbescheinigungen: Es gibt keine verbindliche Formatvorlage zur Bescheinigung durchgeführter Impfungen. Stark verbreitet ist die "Internationale Impfbescheinigung" – in aller Regel in gelber Farbe. Die neuesten Versionen haben eigene Eintragsfelder für COVID-Impfungen. Folgendes ist durch den Impfarzt zu einer Impfung zu dokumentieren:
- Name des Impflings und Geburtsdatum
- Tag, an dem die Impfung durchgeführt wurde
- Art der Impfung (in vielen Formatvorlagen kann das angekreuzt werden)
- Bei "Corona" steht hier meist COVID-19
- Handelsname und Charge des Impfstoffs
- wenn Aufkleber durch den Impfstoffhersteller geliefert werden, können diese zur Erleichterung hier genutzt werde (die Eintragung kann natürlich auch handschriftlich erfolgen)
- Unterschrift des Arztes und Stempel des Arztes oder der Einrichtung (z.B. Impfzentrum)
- Gelegentlich werden in die Formulare auch Folgetermine für die Zweit- oder Drittimpfung eingetragen.
Für den Nachweis einer Impfung ist es unerheblich, ob Bescheinigungen maschinell, handschriftlich oder mit Aufklebern generiert werden.
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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