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Neuer Präsident des Menschenrechtsgerichtshofes
Eine große Zeremonie wird am 1. November nicht inszeniert, wenn Dean Spielmann die Präsidentschaft beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) übernimmt. Viel Zeit zum Feiern hat der Luxemburger ohnehin nicht: Auf dem Start der dreijährigen Regentschaft des 50-Jährigen lastet das ungelöste Problem des schon 2010 von Brüssel und Straßburg angekündigten, aber immer noch nicht vollzogenen Beitritts der EU zur Menschenrechtscharta des Europarats. Damit würde Brüssel der Rechtsprechung des Straßburger Gerichts unterliegen. Zu dessen 47-köpfigem Kreis zählt der frühere Anwalt und Wissenschaftler seit 2004.

Bislang können EU-Bürger nur bis zum EU-Gericht in Luxemburg gegen Brüsseler Entscheidungen zu Felde ziehen. Es wird nicht zuletzt auch von Spielmanns Durchsetzungswillen und Geschick abhängen, ob bei den stockenden Verhandlungen endlich ein Durchbruch gelingt.

Sobald die EU-Unterschrift unter der Menschenrechtscharta steht, können EU-Bürger vor den Europaratsrichtern etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung oder gegen den Zugriff von US-Behörden auf Bankdaten der EU-Bewohner klagen. Europaratsparlamentarier haben mehrfach kritisiert, dass hinter den Bremsmanövern beim Beitritt Brüssels zur Straßburger Charta Widerstand gegen eine Einschränkung der EU-Souveränität stecke.

Fehlende Impulse
Von Spielmanns Vorgänger Nicolas Bratza (67) sind in dessen nur einjähriger Amtszeit kaum öffentliche Impulse zur Lösung des Konflikts zwischen Brüssel und Straßburg ausgegangen. Der Brite hatte genug damit zu tun, Versuche Londons abzuwehren, die Kompetenzen des Gerichtshofs zu beschneiden. Auf den neuen Präsidenten wartet noch ein anderes Dauerproblem: Um Straßburger Urteile drücken sich so manche Europaratsländer herum. So zahlt Russland zwar stets die angeordneten Entschädigungen an erfolgreiche Kläger, beseitigt aber oft nicht die zugrundeliegende Misere, wie etwa miserable Zustände in seinen Gefängnissen. London weigert sich unterdessen, entgegen einem Urteil des Gerichtshofs, Häftlingen nicht mehr generell das Wahlrecht abzuerkennen. In Italien dauern Prozesse immer noch chronisch lang.

Bürgerreporter:in:

Wolf STAG aus Essen

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