Welches Radl hätten Sie denn gern?
Vermutlich nicht mehr das Linke! Bei bei motorisierten Gefährten wird die Entscheidung schon schwierig. Meine Frau und ich haben sich vor Jahren für ein Pedelec entschieden und die Helme kamen noch dazu und das war gut so!
Alles, was mit Motorunterstützung (mit maximal 250 Watt Dauerleistung) höchstens 25 km/h fährt und ab 6 km/h eigenes Treten voraussetzt, wird laut § 1 Abs. 3 StVG genauso behandelt wie ein Fahrrad: Es gelten dieselben Vorschriften bzgl. Radwegebenutzung. Es besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Auch kommt keine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrers für betriebsbedingte Schäden gemäß § 7 Abs. 1 StVG in Betracht. In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder.
Alles, was mit Motorunterstützung (mit maximal 4 kW) zwischen 25 km/h und 45 km/h fährt, ist ein Kleinkraftrad, ein Mofa.
Alles, was höchstens 25 km/h fährt und keinerlei eigenes Treten voraussetzt, ist sowohl Mofa als auch E-Bike im Sinne von § 39 Absatz 7 StVO: einsitziges, zweirädriges Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei bis zu 20 km/h, handelt es sich zusätzlich um ein Leichtmofa ohne Helmpflicht.
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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