Ratgeber
Wildunfälle melden!
Wer mit einem Fahrrad wieder unterwegs ist, der ist zu seiner Sicherheit mit einem Fahrradhelm bekleidet und sollte bei seinen Touren hellwach die Umwelt beobachten und sein Fahrgerät optimal im Griff haben. Und trotzdem kann es vorkommen, dass durch unkontrollierten Wildwechsel ein Unfall passiert. In einem solchen Fall ist folgendes zu beachten:
So sollten Sie bei einem Wildunfall handeln:
Sichern Sie die Unfallstelle ab, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf.
Informieren Sie umgehend die Polizei (110) - bei einem Wildunfall herrscht Meldepflicht.
Geben Sie Ihren Standort weiter und bitten Sie, falls ein Jäger mit hinzu gezogen werden muss,
um eine Wildschadenbescheinigung.
Ist jemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen, rufen Sie die 112.
Wenn Sie den Wildunfall nicht melden, begehen Sie einen Verstoß gegen
das Tierschutzgesetz und damit eine Ordnungswidrigkeit.
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
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