Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Hygienebelehrung jetzt online möglich
Für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Hygienebelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz notwendig, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe, die Gastronomie und andere Bereiche, in denen leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, zubereitet oder in Verkehr gebracht werden, sind bisher als Präsenzveranstaltung durchgeführt worden. Ab sofort bietet das Gesundheitsamt am Landratsamt Dillingen a.d.Donau die Hygienebelehrung auch online an.
„Mit unserem neuen Online-Angebot im Serviceportal „Onlinedienste des Landratsamtes Dillingen“ oder unter online Belehrung §42 IfSG (Gesundheitsamt Dillingen) bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Hygienebelehrung auch bequem von zu Hause oder vom Betrieb aus durchzuführen“, sagt Amtsärztin Dr. Uta-Maria Kastner. „Nach Eingabe der persönlichen Daten, kann direkt mit der Belehrung begonnen werden, im Anschluss erfolgt die Bezahlung“.
Die Belehrung dauert rund 45 Minuten, wird in 7 Sprachen leicht verständlich angeboten und kostet 28 Euro. Sofort im Anschluss an die Online-Hygienebelehrung und den Bezahlvorgang kann das Schulungszertifikat abgerufen werden. Das Gesundheitsamt wird zusätzlich vorerst noch wöchentlich, zukünftig evtl. nur noch monatlich die Hygienebelehrung in Präsenz vor Ort anbieten.
Text: Peter Hurler - Landratsamt Dillingen
myheimat-Team:Sandra Kost aus Augsburg |
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