Flüchtlinge und der 1. Mai

Soziale Gerechtigkeit für ALLE! Recht auf (Aus-)Bildung! Recht auf Arbeit! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Die Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) verurteilt die gesetzliche Zulässigkeit der Arbeitsgelegenheiten in Sammellagern, in die geflüchtete Menschen unfreiwillig eingewiesen werden. Wir fordern die Abschaffung des AsylbLG und ein Ende dieser fragwürdigen Beschäftigung. Die Gewerkschaften fordern wir zum Handeln auf!

Ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung, nämlich geflüchtete Menschen im Asylverfahren und jene mit einer Duldung, unterliegen in Bezug auf soziale und ökonomische Rechte speziellen Gesetzen, u. a. dem ausgrenzenden AsylbLG.

Nach dem AsylbLG können geflüchtete Menschen in „Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen“ zu Arbeitsgelegenheiten für 80 Cent die Stunde verpflichtet werden. Wer sich weigert, dem droht eine Kürzung der so oder so schon geringen Leistungen. Laut der Begründung zum Gesetz1 „dienen“ die Arbeitsgelegenheiten „zudem der Reduzierung von Kosten, die durch reguläre Arbeitskräfte beim Betrieb der Einrichtungen entstehen würden.“ Bei den Einrichtungen handelt es sich um sozialpolitisch entrechtete Räume, in denen intensiv in die Grundrechte, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die allgemeine Handlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und in die Privatsphäre der Bewohner*innen eingegriffen wird. In Erstaufnahmeeinrichtungen (EAen) existiert für die ersten 9 Monate ein generelles Arbeitsverbot, für manche Geflüchtete, z. B. aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, gilt es dauerhaft. Das International Labour Office (ILO) hat bereits die Arbeitsgelegenheiten unter Androhung des Entzugs der Sozialhilfe angesichts des gleichzeitig verhängten Arbeitsverbotes als nicht vereinbar mit dem auch in der Bundesrepublik unterzeichneten „Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit“ gerügt.
Wir sprechen uns gegen Arbeitsverbote aus, weil diese dazu führen, dass Geflüchtete von Sozial-
leistungen (nach dem AsylbLG) abhängig sind. Arbeitsverbote führen zu einer Abwertung und zu
psychosozialen Belastungen des Menschen.

Wir sprechen uns auch insbesondere gegen Arbeitsverbote von Personen aus, die sich bereits mehrere Monate oder Jahre in Arbeit befanden. Sie verlieren neben ihrer Arbeit auch die (finanziellen) Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur, sind nicht mehr vermittelbar und fallen in das AsylbLG zurück. Das generelle Arbeitsverbot für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern ist sofort aufzuheben. Weiterhin rechtfertigen migrationspolitische Ziele weder eine Kür-
zung des Existenzminimums noch ein Arbeitsverbot. Dies gilt auch für die Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten oder bei Ausreisepflichten.

Der erzwungene Bezug von Fürsorgeleistungen verstößt gegen Menschen- und Persönlichkeitsrechte.
(1 BT-Drs. 12/4451 vom 2. März 1993, S. 9; vgl. Fn 5)

Wir fordern zum 1. Mai 2023 die Abschaffung des Arbeitsverbotes für alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz, sowie entsprechende Änderungen in verschiedenen Gesetzen und die sofortige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Dieser Text stammt vom FLüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen.

Bürgerreporter:in:

Felicia Rüdig aus Duisburg

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