Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs - eine IGel-Leistung?
Diese Untersuchung wird von vielen Ärzten als IGel-Leistung angeboten.
Hier einige Hinweise dazu:
Früherkennung von Hautkrebs ist seit Jahren in der Diskussion. Bereits seit 1971 sollen Hausärzte bei der körperlichen Untersuchung, seit 1989 im Rahmen des allgemeinen Gesundheits-Check-ups, nach verdächtigen Hautstellen suchen und den Patienten danach fragen, ob ihm etwas aufgefallen ist. Hautärzte haben dies immer als unzureichend kritisiert. Deshalb wurde 2008 die Früherkennung von Hautkrebs deutlich intensiviert: Seitdem haben Männer und Frauen ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine gezielte Befragung und ein gründliches Absuchen der gesamten Haut, also auch der behaarten Stellen und aller Hautfalten. Das Angebot sieht auch vor, dass der Arzt dabei „vergrößernde Sehhilfen“, womit einfache Lupen gemeint sind, verwendet. Eingeführt wurde die Früherkennungsuntersuchung auf Grundlage von Ergebnissen einer einzelnen deutschen Interventionsstudie ohne Kontrollgruppe. Randomisierte, kontrollierte Studien, die den Nutzen des Screenings in Bezug auf die Senkung der Erkrankungsrate und Sterblichkeit an Hautkrebs untersuchen, liegen nicht vor.
Die Früherkennung können Hausärzte und Hautärzte anbieten, die speziell dafür geschult wurden. Findet ein Hausarzt eine auffällige Stelle, soll er den Patienten an einen Hautarzt überweisen. Der Hautarzt wiederholt die Untersuchung, um den Verdacht zu bestätigen oder auszuräumen. Dabei handelt es sich jedoch nicht mehr um Früherkennung, sondern bereits um eine Krankenbehandlung, eine so genannte kurative Leistung. Dazu steht dem Hautarzt sein übliches Instrumentarium zur Verfügung, zu dem auch das Dermatoskop gehört. Das Dermatoskop, auch Auflichtmikroskop genannt, ist eine spezielle beleuchtete Lupe. Die Hautstelle, die betrachtet werden soll, wird mit einer Flüssigkeit wie Öl oder Alkohol benetzt, auf die das Dermatoskop direkt aufgesetzt wird. Die Flüssigkeit bewirkt, dass die oberen Hornschichten der Haut weniger Licht reflektieren und dadurch transparent werden. So kann der Arzt auch auf die unter der Hornhaut liegenden Zellschichten blicken. Bleibt der Verdacht dabei bestehen, wird die Hautstelle in der Regel entfernt und zur endgültigen Diagnose unter einem Mikroskop begutachtet.
Viele Hautärzte bieten die Dermatoskopie auch als IGeL an. Sie rechtfertigen die IGeL mit dem Argument, dass die Kassen die Dermatoskopie nicht bezahlen. Richtig ist, dass die Dermatoskopie kein Bestandteil der Früherkennungsleistung der Kassen ist. Laut den Richtlinien zur Krebsfrüherkennung ist zur Früherkennung zwar eine vergrößernde Lupe vorgesehen, die Dermatoskopie jedoch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auch zur Begutachtung einer verdächtigen Stelle, die nicht mehr zur Früherkennung zählt, kann die Dermatoskopie nicht extra berechnet werden, schließlich führt der so genannte einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der regelt, welche Leistungen von den Kassen erstattet werden, die Dermatoskopie nicht als eigenständige Leistung auf.
Man muss daraus folgern, dass die Dermatoskopie zur Grundpauschale gehört, die der Hautarzt für die Betreuung eines Patienten pro Quartal bekommt. Schließlich handelt es sich, so wird argumentiert, bei der Dermatoskopie nicht um eine eigenständige Untersuchungsart, sondern lediglich um die Verwendung einer speziellen Lupe mit einer Lichtquelle, die ebenso zur Grundausstattung eines Hautarztes gehört wie der Ohrenspiegel zum Ohrenarzt oder das Stethoskop zum Allgemeinarzt.
mehr dazu unter: http://www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php?action=vie...
Bürgerreporter:in:Beate Rühmann aus Burgdorf |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.