Hartz-IV: Erwerbslose müssen nicht immer eine Krankmeldung dem Jobcenter vorlegen

Nicht immer müssen Erwerbslose dem Jobcenter, oder der Agentur für Arbeit eine AU vorlegen, wenn sie wegen einem wichtigen Grund einen Termin absagen.

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter laden Erwerbslose Menschen regelmäßig ein, um mit ihnen über ihre berufliche Situation zu sprechen. Einen solchen Termin müssen arbeitslose Menschen nachkommen, ansonsten droht eine Sanktion/Sperrzeit der laufenden Zahlungen. mehr dazu

Bürgerreporter:in:

Michael Mahler aus Velbert

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1 Kommentar

Bürgerreporter:in
Andreas aus Niedersachsen aus Laatzen
am 10.10.2014 um 17:33

Für so eine Schwachsinnsbürokratie geben wir auch noch Geld aus...

Aber das ist der Deutsche... damit ein Armer nicht einen Pfennig zu viel bekommt, gibt man eine Mark aus, um das zu verhindern...