Hartz IV: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen kippt Kosten der Unterkunft für Göttingen

Wieder einmal sind die Kosten der Unterkunft (KDU) im Hartz IV-Bezug nicht standhaft.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hält ein Gutachten für die Mietobergrenzen für Bezieher staatlicher Transferleistungen nach dem SGB II „Hartz IV“ in der Stadt Göttingen, für nicht umsetzbar. Die Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher in Göttingen sind zu niedrig.

Immer wieder kann man in den Zeitungen und aber auch im Internet auf diversen Seiten lesen, das Städte und Landkreise die Mietobergrenzen für Bürger im Hartz IV-Bezug zu niedrig ansetzen. Dass ist ein enormes Problem für betroffene Menschen, weil diese dann die Differenz von ihrem ohne hin kargen Regelsatz selber aufwenden müssen. So auch die Stadt Göttingen die kein schlüssiges Konzept zu den Mietobergrenzen im Hartz IV-Bezug hat. mehr dazu

Bürgerreporter:in:

Michael Mahler aus Velbert

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