Corona: Maßnahmen in Baden-Württemberg
Seit gestern sind die Maßnahmen gegen den Coronavirus von allen Bundesländern zusammen bekannt. Mittlerweile ist Baden-Württemberg mit am stärksten betroffen, weshalb es hier zusätzliche Maßnahmen gibt.
Am Montag wurde bestätigt, dass in Baden-Württemberg über 1.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert sind. Damit liegt das Bundesland im deutschlandweiten Vergleich nur hinter NRW. Die Landesregierung mahnt Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Deswegen sind seit heute bis einschließlich 19. April alle Schulen und Kitas unabhängig vom Träger geschlossen. Zudem wurde der Studienbetrieb an Unis und Hochschulen massiv eingeschränkt, sodass vorerst keine Prüfungen mehr stattfinden werden. Auch die Nutzung der Flughäfen ist nur noch eingeschränkt möglich. So sollen Touristen und Geschäftsreisende noch zurückgeholt und der Luftfrachtverkehr aufrecht erhalten werden. Die Grenze zur Schweiz und nach Frankreich wird kontrolliert, während der Fährverkehr auf dem Bodensee vollends zum Erliegen gekommen ist.
Beschlüsse des Bundes
Wie in allen anderen Bundesländern werden auch in Baden-Württemberg viele Geschäfte geschlossen. Explizit nicht betroffen sind lebensnotwendige Läden wie Lebensmittelgeschäfte, Sparkassen, Bau- und Wochenmärkte, Friseure, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und ähnliches. Großteile des Einzelhandels und des Kulturbetriebs werden dafür bis auf weiteres dicht gemacht. Dazu zählen Modegeschäfte, Fachhändler, Outlets, Kinos, Theater, Zoos und dergleichen. Damit einher geht ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, das auch Gottesdienste jegliche Art und Religion mit einschließt. Gaststätten dürfen nur noch von 6-18 Uhr geöffnet bleiben. Während VW seine Produktion wegen des Coronavirus zunächst mal einstellt, werden bei Porsche weiterhin Autos gebaut. Das baden-württembergische Kabinett tagt in Zukunft online und plant bis dato weder eine Ausgangssperre noch die Erklärung des Katastrophenfalls.
UPDATE - Ausgangsbeschränkung:
Seit Sonntag, dem 29. März gibt es in Bayern neue Regelungen, die die Schutzmaßnahmen zum Kampf gegen das Coronavirus betreffen.
- Notbetreuung für Kinder ist auch während der Ferienzeit gewährleistet
- Schließung von Bildungseinrichtungen gilt nicht für Ausbildungen, die im Kampf gegen das Virus helfen können
- Zur kritischen Infrastruktur gehören ambulante Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe; gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen; Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, ambulante Einrichtungen; Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen; der Katastrophenschutz und Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar im Kampf gegen Covid-19 im Einsatz sind
- Poststellen und Paketdienste sind weiterhin geöffnet
- Einrichtungen, die nicht geschlossen werden, müssen den Mindestabstand zwischen den Kunden gewährleisten
Bürgerreporter:in:Christian Gruber aus Dortmund |
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