Zahnärzte wollen Patienten vor Krankenkassen schützen

Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist eine wichtige Grundlage für eine positive Behandlung. Zahnärzte schützen ihre Patienten, wenn es sein muss auch vor den Krankenkassen! | Foto: Initiative proDente e.V. Köln
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist eine wichtige Grundlage für eine positive Behandlung. Zahnärzte schützen ihre Patienten, wenn es sein muss auch vor den Krankenkassen!
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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) und die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) erteilen den Forderungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach einer Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen für gesetzlich Versicherte eine klare Absage.

Der Vorsitzendes des Vorstandes der KZVH, Stephan Allroggen, erklärt dazu: „Die Krankenkassen haben ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Versicherten über die Jahre immer weiter zurückgefahren.“ Hätten die Krankenkassen Anfang der neunziger Jahre noch über zehn Prozent ihrer Leistungsausgaben in die zahnmedizinische Versorgung gesteckt, so seien es jetzt gerade noch sieben Prozent. Für die eigene Verwaltung werde von den Kassen mehr Geld ausgegeben als für die Zahnbehandlung ihrer Versicherten.

Zur Überprüfung der privaten Rechnungen ihrer Mitglieder seien die Kassen im Übrigen gar nicht berechtigt. Allroggen wörtlich: „Was der Patient mit seinem Behandler privat vereinbart, geht die Krankenkassen ebenso wenig an wie dessen Miet- oder Mobilfunkvertrag.“

Außerdem, ergänzt LZKH-Präsident Dr. Michael Frank, bestehe für eine nachträgliche Rechnungsprüfung überhaupt keine Notwendigkeit: „Die Privatleistungen werden schon immer vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen und schriftlich vereinbart. Jeder Patient weiß also vor Behandlungsbeginn über Umfang und Kosten Bescheid.“
Allroggen und Frank forderten den GKV-Spitzenverband auf, sich den eigentlichen Problemen in der zahnärztlichen Versorgung zu stellen. Noch immer gebe es vor allem bei Kindern und Jugendlichen Risikogruppen, die zahnmedizinisch besser versorgt werden müssten. Und nicht weniger besorgniserregend seien die zahnmedizinischen Versorgungsdefizite bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die von den im Geld schwimmenden Krankenkassen nahezu komplett ausgeblendet würden. Ein Engagement in diesem Bereich, so die beiden Zahnärzte-Chefs, wäre sinnvoller als den ohnehin schon gigantischen Verwaltungsapparat der Krankenkassen noch weiter aufzublähen.

Jörg Pompetzki
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN
KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
60528 FRANKFURT/MAIN
LYONER STR. 21

TELEFON 069/6607-421
TELEFAX -388

Bürgerreporter:in:

Herbert Köller aus Stadtallendorf

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