Immenser Vertrauensverlust!
Frankfurt am Main, 8. Juli 2022.
Die Enttäuschung ist riesig, der Vertrauensverlust immens: Was der am 4. Juli vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz an Sparmaßnahmen benennt, sorgt für Entsetzen in der hessischen Zahnärzteschaft und vielen anderen an der medizinischen Versorgung in Deutschland Beteiligten.
„Mit den Leistungsbeschränkungen, die das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Blick auf den vorliegenden Entwurf erwarten lässt, wird die Umsetzung der erst vor 1 Jahr in Kraft getretenen Parodontitis-Richtlinie und die gerade erst eingeführte neue Behandlungsstrecke für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ad absurdum geführt“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH). Wie sich die Umsetzung der für Patientinnen und Patienten so wichtigen Behandlungsstrecke künftig darstellen wird, ist fraglich.
Verlässliche Versorgung auch in der Coronakrise
„Auch in der Coronakrise konnten Patientinnen und Patienten sich auf die Vertrags-zahnärztinnen und -zahnärzte verlassen“, stellt Stephan Allroggen rückblickend weiter fest. Zur Behandlung von GKV-Versicherten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht oder die für Covid-19 typische Symptome aufweisen, steht in Hessen bereits seit April 2020 ein Netz an Zahnärztlichen Schwerpunktpraxen zur Verfügung, die speziell dafür ausgestattet wurden. Diese Praxen sind zusätzlich zu ihrem Normalbetrieb für die genannten Patientengruppen da.
Das Engagement der Praxisteams war auch in Pandemiezeiten hoch. Die zahnmedizinischen Fachangestellten standen Patientinnen und Patienten während der Pandemie bei wichtigen Prophylaxe-Behandlungen und chirurgischen Eingriffen im wahrsten Sinne des Wortes zur Seite. „Das taten sie trotz erheblich erschwerter Arbeitsbedingungen, trotz eines erhöhten Infektionsrisikos, trotz organisatorischen Mehraufwands, trotz Personalknappheit und krankheitsbedingter Ausfälle“, zählt Stephan Allroggen auf. Zudem entstanden den Praxen während der Corona- Pandemie höhere Kosten durch die erforderliche persönliche Schutzausrüstung.
„Die Zahnärzteschaft hat ihren Versorgungsauftrag zuverlässig erfüllt, ohne dafür besondere Zuwendungen zu erhalten wie andere im Gesundheitswesen Beschäftigte“, resümiert der KZVH-Vorstandsvorsitzende. „Zum Dank dafür präsentiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entgegen seines noch Ende Juni gegebenen Versprechens, Leistungen nicht kürzen zu wollen, schon wenige Tage später ein Maßnahmenpaket mit erheblichen Preisabsenkungen. Das ist im Hinblick auf die erforderliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten weder fair noch fachlich nachvollziehbar.“
GKV-Versorgung bei Parodontitis
Seit Juli 2021 stehen gesetzlich Versicherten in Zahnarztpraxen bei der Behandlung von Parodontitis neue Möglichkeiten offen – angesichts der weiten Verbreitung dieser Volkskrankheit ein Meilenstein in der zahnärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter.
Bei Parodontitis handelt es sich um eine lebenslange Erkrankung. Entzündungen des Zahnfleischs bleiben nicht im Mund: Zu den möglichen Folgen einer Parodontitis zählen zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle, Diabetes, Lungen- und Nieren-erkrankungen. Parodontitis gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit.
Pressekontakt:
KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 069 6607-278,
Fax -388,
Mail regina.lindhoff@kzvh.de
Bürgerreporter:in:Herbert Köller aus Stadtallendorf |
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