Behandlungen beim Zahnarzt nicht aufschieben
Hohe Hygienestandards sorgen für Sicherheit
Frankfurt, 18. Mai 2020.
Die umfassenden Maßnahmen im Kampf gegen die
Corona-Pandemie haben gute Erfolge gezeigt, trotzdem muss das weitere Infektionsgeschehen mit großer Sorgfalt beobachtet werden. In dieser Situation fragen sich
viele Patientinnen und Patienten, ob sie derzeit zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen sollen.
„Was uns Zahnärzten, ebenso wie vielen Kolleginnen und Kollegen auf ärztlicher Seite, zunehmend Sorgen bereitet ist dagegen, dass noch immer viele Patientinnen und Patienten Zahnarzt- und Arztbesuche aus Angst vor Ansteckung aufschieben und dadurch zum Teil nicht unerhebliche Gesundheitsrisiken entstehen können“, erklärt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen. Solche Befürchtungen seien aber unbegründet: Der Gesetzgeber habe bereits vor Jahren über die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Hygieneanforderungen in Zahnarztpraxen auf einem sehr hohen Niveau festgeschrieben. Seit jeher würden Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten mit entsprechender Schutzausrüstung wie unter anderem mit Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Masken oder unter effizienter Absaugtechnik behandeln. Denn auch vor und nach Corona gab und gibt es Bakterien und Viren, vor denen das Behandlungsteam die Patienten und nicht zuletzt sich selbst zuverlässig schützen müsse. Diese schon lange vor der Corona-Pandemie geltenden Schutzmaßnahmen wurden nochmals verstärkt, z. B. durch ein spezielles Patientenmanagement oder zusätzliche Regeln zum Aufenthalt im Wartezimmer und den anderen Praxisräumen.
„Diese hohen Hygienestandards finden Sie in jeder Zahnarztpraxis in Deutschland, sie bieten Patienteninnen und Patienten größtmögliche Sicherheit vor Ansteckung jeglicher Art. Nach den derzeitigen Erkenntnissen haben weltweit Behandlungen in Zahnarztpraxen weder beim zahnärztlichen Behandlungsteam noch bei Patientinnen und Patienten zu erhöhten Covid-19 Infektionen geführt. Patienten ist daher nicht zu empfehlen, Behandlungen zu verschieben oder auf längere Sicht zu unterbrechen, da sie damit unnötig eine deutliche Verschlechterung ihrer Mund- sowie ihrer Allgemeingesundheit riskieren“, so Dr. Frank.
Fragen zum Thema und zur Zahngesundheit beantwortet auch die Patientenberatung der LZKH: 069 427275-169.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer Hessen
Dr. Veit Justus Rollmann
Rhonestr. 4,
60528 Frankfurt
069 427275-116
E-Mail: rollmann@lzkh.de
Internet: www.lzkh.de
Bürgerreporter:in:Herbert Köller aus Stadtallendorf |
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