myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Lore Lay

Bei St. Goar am Rheine,
da ragt die Feste Katz.
Nah'bei sitzt die Simone
und pfleget ihre Glatz'.

Sie hats Haar fast verloren,
sie wollt' den güld'nen Schein.
Doch war sie nicht erkoren
ein Engelein zu sein.

Nun sitzt sie auf der Erden,
ihr Zirkel drum herum.
Die Kurze meint: " 's wird werden!"
und guschet bös' und dumm.

Im Hintergrund der Meister,
der mit dem schwarz Gehör
und auch noch weit're Geister,
der Höll' besondre Ehr.

Sie bringen der Maladen
ein kräftigendes Mahl.
Bevor's geht an die Maden
soll die Simon' sich laben
an Puppen ihrer Wahl.

Weitere Beiträge zu den Themen

Lore LayGoyaHexenzirkelQUERDENKER

51 Kommentare

Zur Erläuterung: bei der Seite, die unter http://aktuell.s4.webdigital.hu/nachrichten/lore-l... den Beitrag von Peter veröffentlicht hat, handelt es sich im einen Nachrichten-Aggregator, der via Screen Sraping (https://de.wikipedia.org/wiki/Screen_Scraping) News von unterschiedlichen Webseiten sammelt und automatisiert weiter veröffentlicht.

Dass dabei auch ein Snippet (Beitragsvorschau) angezeigt wird, ist rechtlich gesehen fragwürdig. Es gibt jedoch keine eindeutige Rechtsprechung dazu, s. http://www.rechtzweinull.de/archives/100-screen-sc... und https://www.wbs-law.de/urheberrecht/ist-screen-scr...

Dagegen vorzugehen dürfte - ähnlich wie bei der Seite teneriffaportalen.ga schwierig bis unmöglich sein.

Viele Grüße
Alexander

Die verlinkte Seite http://www.rechtzweinull.de/archives/100-screen-sc... und https://www.wbs-law.de/urheberrecht/ist-screen-scr... liefert weder für den vorliegenden Fall, noch für den Fall des Missbrauchs durch das sogenannte teneriffaportalen eine rechtliche Begründung, geschweige denn eine Rechtfertigung.

Das Gericht verweist ausdrücklich auf das Urheberrecht an Texten und darauf, dass Texte nicht verfälscht werden dürfen, wie es besonders deutlich im Falle des sogenannten teneriffaportalen passiert ist.

Der Kommentator hebt interessanterweise auch hervor, dass zur Vermeidung solchen Missbrauchs technische Vorkehrungen zu treffen sind.

Wenn das so einfach wäre, würde die hier genannte Seite webdigital.hu nicht auch einfach Inhalte von allen anderen großen Nachrichtenseiten wie bild.de, focus-online, spiegel.de, ntv.de, stern.de uvm. kopieren und weiter veröffentlichen.

Wir tun wirklich alles für den Schutz der Inhalte unserer Webseiten. Aber gegen ein solches Auslesen der Texte sind uns leider die Hände gebunden. Im Normalfall verschwinden solchen Aggregatoren nach einiger Zeit idR wieder aus dem Netz.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite