Leinenzwang für Hunde in der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli
In den Wäldern und auf den Fluren von Wunstorf/Neustadt bemühen sich verschiedene Tierarten, ihren Nachwuchs aufzuziehen. Damit dies ohne Störungen gehen kann, gilt auch in diesem Jahr wieder in der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli die strikte Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
Hierzu zählen die Wälder sowie öffentlich zugängliche Flächen, die unbebaut sind, Feld- und Waldwege sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Nicht zur freien Landschaft gehören hingegen öffentliche Straßen sowie eigene Gebäude, Hofflächen und Gärten.
Sofern Sie mit dem Hund in solchen Bereichen unterwegs sind, hat der Hundehalter darauf zu achten, dass der Hund angeleint ist und zu jeder Zeit auf den Hund eingewirkt werden kann. Gilt natürlich auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.
Die Kommunen bitten eindringlich um Rücksichtnahme auf die Natur und die in ihr lebenden Tiere. Für weitere Fragen an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung wenden.
Bürgerreporter:in:D. Schlegel aus Wunstorf |
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