Neustadt a. Rbge.: Betrunkene Polizisten greifen Jungerwachsene auf
Da hatte Oliver S., Reporter eines Neustädter Anzeigenblattes, in der Ausgabe Nr. 2003 vom 11.04.2012, Seite 14, Außergewöhnliches zu berichten:
"Deutlich alkoholisiert griffen Beamte des Kommissariats [Neustadt am Rübenberge] in der Nacht zum Ostersonntag zwei 18 und 20 Jahre alte Männer am evangelischen Friedhof an der Lindenstraße auf. Zeugen hatten die Polizei informiert, dass auf dem Friedhof randaliert werde."
Erstaunlich, was sich da zugetragen haben soll. Denn so haben wir unsere Neustädter Freunde und Helfer noch gar nicht kennengelernt: deutlich alkoholisiert und damit dienstunfähig. Es kommt zwar schon mal vor, dass der Fahrer eines Streifenwagens vergisst, beim Abbiegen das Blinklicht zu setzen. Aber im Dienst "breit" zu sein - das kann es eigentlich nicht geben!
Nun, das gibt es auch tatsächlich nicht. Neustadt am Rübenberge blieb von einem Polizeiskandal verschont.
Unser Reporter ist lediglich über die Regeln des deutschen Satzbaus gestolpert. Deutlich alkoholisiert waren natürlich die Aufgegriffenen, nicht die Beamten!
Kein Problem, Kurt! Das haben wir gedanklich sofort ersetzt. :-)