Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Mini-Zugeständnis in Sachen Mehrarbeit in der Grundschule: Nicht mehr als ein Trostpflaster
Das Kultusministerium reagiert auf das Verwaltungsgerichtsurteil zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte und nimmt einen Teil der im Jahr 2020 beschlossenen dienstrechtlichen Notmaßnahmen zurück. Für die GEW Bayern ist das allerdings zu wenig.
„Der große Wurf war das nicht“, fasst Markus Weinberger, Sprecher der GEW-Landesfachgruppe Grund- und Mittelschulen, die Entscheidung des Kultusministeriums zusammen. Statt fünf Jahren müssen Grundschullehrkräfte jetzt nur noch vier Jahre eine Stunde mehr arbeiten. „Die verkürzte Ansparphase ist aus meiner Sicht nicht mehr als ein Trostpflaster.“ Für die Bildungsgewerkschaft führt diese Maßnahme nicht zur dringend benötigten Entlastung der Kolleg*innen. Gut findet Weinberger, der für die GEW auch Mitglied im Hauptpersonalrat ist, lediglich die Lösung für die zu Unrecht zur Mehrarbeit gezwungenen Grundschullehrer*innen der ersten Kohorte, die bereits im fünften Jahr der Ansparphase stehen. Diese können nun wählen, ob sie die zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde in Form von Freizeitausgleich oder Bezahlung zurückerhalten.
Mit einer wichtigen Forderung konnte sich die GEW teilweise durchsetzen: Das Sabbatjahr ist für alle Schularten wieder möglich, allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Florian Kohl, stellvertretender GEW-Landesvorsitzender und ebenfalls Mitglied des Hauptpersonalrats, stellt nüchtern fest: „Nach einer mindestens fünfjährigen Arbeitsphase können jetzt alle Lehrkräfte wieder für höchstens ein Jahr freigestellt werden. Kürzere Modelle gibt es nicht mehr. Außerdem dürfen Lehrkräfte nun das Sabbatjahr nur noch einmal in ihrem Dienstleben in Anspruch nehmen.“ Kohl ist vor allem mit der zweiten Einschränkung nicht zufrieden. „Wir hätten uns zur Attraktivitätssteigerung unseres Berufs mehr Flexibilität gewünscht, denn wir stehen in Konkurrenz zu Berufsfeldern, in denen Sabbatmodelle selbstverständlich sind.“
Die Bildungsexperten sind sich einig, dass diese marginalen Änderungen im Dienstrecht kaum etwas zur Verbesserung der Lehrer*innengesundheit beitragen. Die GEW fordert daher weiterhin, alle dienstrechtlichen Notmaßnahmen aus dem „Piazolo-Paket“ für Grund-, Mittel- und Förderschulen, insbesondere die massive Einschränkung der Antragsteilzeit, sofort und gänzlich zurückzunehmen.
Bürgerreporter:in:PR Redaktion |
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