Das deutsche Gesundheitssystem hat seine Chance!?

Dr. med. Ilka Martina Enger, Internistin Neutraubling, KVB Vorstandsmitglied | Foto: © Bild: www.regensburger-aerztenetz.de CC
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Neubauer-Gutachten endlich öffentlich.
Beklemmendes Fazit des gesundheitsökonomisches Gutachten: einem freiberuflich tätigen Arzt in der Praxis ist es heutzutage nicht möglich, ein angemessenes Honorar zu erzielen.
(Quelle: Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Günter Neubauer, Institut für Gesundheitsökonomik München, www.ifg-muenchen.com)

Für Furore und eine, auch in der Regierungshauptstadt Berlin nicht zu überhörende Bombe sorgt mit dieser Veröffentlichung eine absolut couragierte und von ausschließlich redlichen Zielen getragene Frau: Dr. med. llka Martina Enger, Internistin aus Neutraubling.
Während Whistleblower Edward Joseph “Ed“ Snowden bereits weltweite Beachtung findet, steht es diesem Akt gelebter Zivilcourage, dieser einen überaus mutigen und selbstlosen Schritt für das Allgemeinwohl gehenden Frau erst noch bevor: vor Allem aber zu!
Unter Abwägung bestehender Kriterien zwischen ärztlichem Gewissen, Kollegialität und auch politischer, wie gesellschaftlicher Verantwortung für ein funktionierendes Gesundheitswesen auf der einen, sowie den Regeln, teilweise ungeschriebener Gesetze und Strukturen einer Körperschaft, die sie ebenfalls im Rahmen eines sog. kollegialen Vorstandsorgans mitverwaltet und -verantwortet, auf der anderen Seite, entschied Sie sich für die spektakuläre Veröffentlichungsfreigabe und löst damit – es sei ihr und der Bevölkerung wie Ärzteschaft von Herzen gegönnt – einen Erdrutsch in die richtige Richtung aus.

Oft waren es in der Geschichte Frauen, welche große Ereignisse herbeigeführt haben.
Von der früheren Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) lässt sich dies nun im Gegensatz dazu mit Sicherheit nicht sagen. Allenfalls bleibt sie als Totengräberin des Gesundheitswesen in Erinnerung: hat damit einen Kurs eingeschlagen, welchen – abgesehen von einigen kosmetischen Korrekturen, welche den Begriff der immer wieder behaupteten Reformen nicht im Geringsten verdienen – ihre Nachfolger mit Konsequenz weiter verfolgten. Das Desaster wurde somit weiter vorprogrammiert.

Die Sendung vom 26. September 2016 “Diagnose Gier – werden wir beim Arzt abgezockt?“ des ARD-Formates “hart aber fair“ war – vom Frank Plasberg Team zudem mit wenig journalistischer Qualität und Verantwortung abgespult – beredtes Beispiel, wie Verbandsvertreter obendrein eher taten- und wirkungslos zusehen, als die Interessen ihres Berufsstandes so zu positionieren, dass ihm und der Allgemeinheit gedient ist und die Politik in die Verantwortung genommen wird.

Die Politik ihrerseits beschränkt sich ebenfalls nur auf Worthülsen und nach Ausstrahlung geht man gemeinsam auf ein Bier: Alles bleibt beim nachteilig Alten. Nur ja nicht sich etwa erkennbar wehtun. Für die Schmerzen und das Ausbaden der diversen Dilemmas gibt es ja schließlich die Bevölkerung.

Denkt man bsw. nur an die Zustimmung der Verbände zur elektronischen Gesundheitskarte, können einige Verantwortliche nicht die wirklichen Interessen vertreten haben, denn neben den Sicherheitsrisiken ist es eindeutige Ausrichtung auf restlos durchleuchtete und gesteuerte Ärzte und Patienten zu deren Nach- und ausschließlichem Vorteil der wirklich Gierigen.
Aus welchen vertretbaren Motiven sollen Politik und Standesvertretungen hierzu Einverständnis geben können? Welche indiskutablen sind es dann?

Nachdem Gewissheit entstand, dass es nicht gelingen wird, unter den Rahmenbedingungen der bürokratischen Strukturen der kassenärztlichen Vereinigung zu einer zeitgerechten Veröffentlichung beizutragen, musste die Abwägung erfolgen und wurde das im Auftrag der KVB Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns aus März 2014 entstandene Gutachten am 01. Oktober 2016 von Dr. Enger im Einklang mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung zur Publikation freigegeben.

Die zweigeteilten Ausführungen sind mehr als brisant.

Prof. Günter Neubauer und sein Team hatten zunächst die Kostenstruktur der Praxen analysiert. Anhand von Musterpraxen mehrerer Disziplinen wurden die durchschnittlichen Ausgabenwerte – von Miete der Praxisräume über Apparaturen und Personalkosten bis zu Fortbildungsmaßnahmen ermittelt. Dabei flossen auch die Daten des ZI-Praxis-Panels, DATEV-Analysen, sowie auch Parameter der Apobank ein. Der Fokus lag auf den konservativ tätigen Grundversorgern, also speziell Einzelpraxen, welche die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Die Kostenspanne reicht von € 147.400 (Allgemeinmedizin) bis € 219.400 (Orthopädie) p. a.

Alsdann wurde der Focus auf ein “angemessenes“ Arzteinkommen gerichtet. Neben dem Gehalt eines angestellten Oberarztes als ein Orientierungspunkt wurden Einkünfte anderer Freiberufler, sowie das kalkulierte Einkommen von Honorarärzten herangezogen, um das unternehmerische Risiko abbilden zu können. Als angemessenes Einkommen für einen niedergelassenen Arzt in Deutschland wurde im Rahmen dieser Untersuchung eine Spanne von € 159.544 bis 175.136 p. a. ermittelt. Dieses bezieht sich auf den niedergelassenen Vertragsarzt, der in Vollzeit GKV-Patienten versorgt.

In unausweichlicher Folge wurden Kostenstruktur und Soll-Honorar der Realität im Freistaat Bayern gegenüber gestellt und das ernüchternde Fazit gezogen: mit den Fallwerten und Fallzahlen in Bayern kann das angemessene Arzteinkommen im Durchschnitt in keiner Fachgruppe erreicht werden. Vielmehr hat sich gezeigt, dass die Fallwerte in Bayern deutlich höher liegen müssten als im Jahr 2010 bzw. 2013 bei Berücksichtigung der zugehörigen Fallzahlen, damit Kostendeckung sowie ein angemessenes Einkommen erreicht wird.
Bei reiner GKV-Tätigkeit sehen die Ökonomen – je nach Fachgruppe – deutliche Deckungslücken von 90% bis 223% (2010) bzw. von 58% bis 191% (2013), d. h. die Fallwerte müssten bei den gegebenen Fallzahlen um 90% bis 223% (2010) bzw. um 58% bis 191% (2013) höher liegen, damit ein angemessenes Einkommen von konservativ tätigen Ärzten in ländlichen Gebieten erzielt wird.

Die alleinige Behandlung von GKV-Versicherten reiche damit weder aus, um die Kosten der synthetischen Musterpraxen zu decken, noch ein angemessenes Arzteinkommen zu erzielen.
In der Behandlungsrealität werden zudem nicht nur GKV-Patienten behandelt, sondern auch Privatpatienten, so dass die Zahl der insgesamt behandelten Patienten größer ausfällt als die alleinigen GKV-Fallzahlen“, räumen die Studienautoren dann ein – um nach weiteren Berechnungen zum zusätzlich ernüchternden Fazit zu kommen, dass auch bei Berücksichtigung von Privateinnahmen das angemessene Arzteinkommen in den Musterpraxen "zumeist weiterhin deutlich" unterschritten werde.
Das ungeschminkte Fazit der Studienautoren: "anders ausgedrückt bedeutet dies, dass das heutige Niveau der GKV-Honorare in Bayern zu gering ist, um eine betriebswirtschaftlich tragfähige Praxisführung in ländlichen Praxen sicherzustellen und ein angemessenes Arzteinkommen zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn man die zusätzlichen Fallzahlen und Einnahmen einbezieht, die sich aus Privatpatienten und Selbstzahlern ergeben. Deshalb kann die alleinige Einbeziehung von Privatversicherten in eine sogenannte Bürgerversicherung kein geeigneter Weg sein, um die bestehende Unterdeckung insbesondere in der ambulant-ärztlichen Versorgung zu beseitigen!"

Erich Neumann, und freier investigativer Journalist über DFJ Deutsche-Foto-Journalisten e. V. www.dfj-ev.de und Medienunternehmer im Gesundheitsumfeld www.cmp-medien.de
Postfach 1443, D – 87612 Marktoberdorf
GSM +49 160 962 86 676, e-Mail e.neumann@cmp-medien.de

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Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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