Bürgerengagement in konträrer juristischer Bewertung

Cover Furchtbare Juristen von Ingo Müller | Foto: © Bild: http://www.wikipedia.org CC
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Chapeau Neu-Ulm möchte man rufen, wenn man von der mit Polizeiunterstützung verhinderten Nazi-Demo vom 02. September erfährt.

Doch ein bitterer Beigeschmack bleibt, erinnert man sich an das Münchner Skandalurteil aus 2003, zu dem der Münchner Merkur am 23. September schrieb: Amtsgericht verurteilt Neonazi-Gegner – Aufruf zur Straftat bei Demo – von Bettina Link

Unter scharfen Protesten von Zuschauern hat das Amtsgericht München zwei Neonazi-Gegner wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" verurteilt. Martin Löwenberg von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und Träger der Medaille "München leuchtet" sowie Christiaan Boissevain haben nach Ansicht des Gerichts am 30. November vorigen Jahres zum Widerstand gegen die genehmigte Neonazi-Demonstration zur Wehrmachtsausstellung aufgerufen. Grünen-Stadtrat Siegfried Benker muss sich am 16. Oktober vor Gericht verantworten.

Wütend verließen Zuschauer den Gerichtssaal. "In unserem Namen nicht", riefen einige, als Max Boxleitner sein Urteil "im Namen des Volkes" verkündete: Der 51-jährige Boissevain, Sohn ehemaliger KZ-Häftlinge, muss 900 Euro zahlen, der 78-jährige, ehemalige KZ-Häftling Löwenberg 300 Euro - weniger als bei Strafbefehlen, gegen die beide Einspruch eingelegt hatten. Benker sagte dazu: "Peinliches Urteil", wofür ihn Richter Boxleitner des Saales verwies.

"Sie haben das politische Grundrecht anderer verletzt", erklärte Staatsanwalt Martin Hofmann. Immerhin habe es habe sich um eine genehmigte Demonstration gehandelt. Boissevain hatte Stadtpläne mit der markierten Marschroute der Neonazis verteilt und einen genauen Treffpunkt genannt. Löwenberg hatte geäußert: "Verhindern wir gemeinsam das öffentliche Auftreten der alten und neuen Neonazis." Dann sagte der 78-Jährige: "Wir wollen keine Konfrontation mit der Polizei, unsere Gegner sind die Nazis. Ich stelle es Euch frei. Ich fahre jetzt."

Auch Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) hatte sich seinerzeit öffentlich geäußert: "Sich in den Weg stellen, ist eine gute Sache." Er hat keinen Strafbefehl erhalten. "Denn das könnte symbolisch gemeint sein", sagte Richter Boxleitner dazu. Verteidigerin Angelika Lex sprach von "willkürlichem Herausgreifen" ihrer Mandanten.

Das Wort "Blockade" sei nie gefallen, sagte eine Polizistin, die sich in Zivil unter den Gegendemonstranten befand. Hier Straftaten zu konstruieren, meinte Lex, "stellt den Rechtsstaat auf den Kopf". Das Verhalten ihrer Mandanten sei "zur Verteidigung des Rechtsstaates" gerechtfertigt gewesen.
Das sah der Richter anders: "Es gibt keine Nothilfe zugunsten des Staates."

Die Bayerische Justiz hatte es also längst vor der Causa Gustl Mollath verstanden, sich für die Bevölkerung unverständlich zu verhalten und legt dies wohl auch nicht ab, nicht einmal im Namen des Volkes. Selbiges ist zwar in Kürze an der Wahlurne gefragt, doch auf diese Missstände ist nicht einmal dort in seinem Namen Einflussmöglichkeit gegeben, denn die politische Weisungsgebundenheit funktioniert anders.

Erich Neumann, freier Journalist über www.presse.ag
und Medienunternehmer www.cmp-medien.de
Postfach 14 43, D – 87612 Marktoberdorf
GSM 0160 962 86 676, e-Mail e.neumann@cmp-medien.de

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Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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