Der Erlass - alle Jahre wieder...
Erlass DwBm/DwF 1/2011 für Dienststellen im Bereich der
Bayerischen Polizei (Dienstweihnachtsbaum/Dienstweihnachtsfeier - Erlass)
1. Dienstweihnachtsbäume sind Bäume natürlichen Ursprungs oder künstliche, den natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Bäume, die zum Aufstellen in Diensträumen im Bereich der Bayerischen Polizei bestimmt sind. (Nachfolgend DwBm genannt.)
a) Aufstellen von DwBm:
Der Aufstellzeitraum eines DwBm ist so zu wählen, dass er in die Weihnachtszeit fällt.
Der DwBm darf nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass der DwBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetztem Ende in einer zur Aufnahme von Baumenden geeigneten und bestimmten Halterung eingebracht und befestigt wird.
Der DwBm muss in dieser Haltevorrichtung so verkeilt werden, dass er senkrecht steht. Im Umfallbereich des DwBm dürfen keine zerbrechlichen oder durch Umfallen des DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen (wie z.B. Radio- oder Fernsehgeräte, Kaffeemaschinen etc.) vorhanden sein.
In jedem Dienstraum sollte in der Regel nur ein DwBm zur Aufstellung gelangen. Mit Ausnahme der Dienststellenleiter, in deren Diensträumen mit ausrechend Platzangebot in begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag das Aufstellen von bis zu zwei DwBm gestattet werden kann.
b) Behandlung der Beleuchtung und des Behanges:
Der DwBm ist mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen.
Die DwBm-Beleuchtung, deren Leuchtwirkung auf Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht, (sog. Kerzen) dürfen nur Verwendung finden, wenn:
Die Bediensteten über Gefahren, die von Feuer ausgehen, hinreichend unterreichtet sind und während der Brennzeit ein in der Brandbekämpfung unterwiesener Beamter mit geeignetem Feuerlöschgerät bereitsteht.
2. Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern:
In Dienststellen mir ausreichend Personal können Krippenspiele unter der Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorgesehene Personen notwendig:
• Maria: Möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person.
• Josef: Älterer Beamter mit Bart.
• Jesuskind: Kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender.
• Ochs, Esel und Schafe: Wahlweise Beamte aus verschiedenen Laufbahnen.
• Heilige drei Könige: Möglichst religiöse Beamte mit entsprechendem Gesichtsausdruck.
Anmerkung:
Für den farbigen "König Melchior" kann bei Bedarf auch ein vielleicht gerade auf der Dienststelle in Abschiebehaft befindlicher farbiger Asylbewerber verpflichtet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass dieser während des gesamten Krippenspiels Handfesseln trägt, die allerdings durch einen Umhang oder das Herumschlingen eines Rosenkranzes verdeckt werden sollten.
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung des Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf.
In Dienststellen mir wenig Personal oder hohem Krankenstand können zur Verstärkung des Gesanges gerade in Polizeihaft, Auslieferungshaft oder Ausnüchterung befindliche Personen herangezogen und zum Singen verpflichtet werden.
Es ist aber darauf zu achten, dass Betrunkene zumindest den Text des zu singenden Liedes noch verständlich artikulieren können!
Aus Gründen einer gewissen Fluchtprävention ist mit ihnen allerdings ebenso zu verfahren, wie mit König Melchior (s.o.)
Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.
Bei dieser Gelegenheit ist das Besprechen unerledigter Verfügungen oder Vorgänge aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert.
Angebracht wäre allerdings, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für dringende Dienstgeschäfte und Einsätze zu nutzen.
Alle Vorgesetzten Dienststellenleiter haben diese Richtlinien in geeigneter Weise dem Personal in ihrem Zuständigkeitsbereich bis spätestens 23.12. bekannt zu geben.
Wolfgang Kreiner© 2001
aus: „kein Grund lauthals zu singen“
Gryphon Verlag München
ISBN 978-3-935192-25-5
Bürgerreporter:in:Wolfgang Kreiner aus München |
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