Versicherungsbetrug in der Rentenversicherung.
Information
des
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
das Bundesfinanzministerium plant den gesetzlich legalisierten Versicherungsbetrug in der Rentenversicherung.
Wir informieren hierzu mit unserem Info-Blatt
Bitte verteilen Sie das Info-Blatt in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis und sorgen Sie so dafür, dass dieser unglaubliche Vorgang bekannt gemacht wird.
Vielen Dank.
Mit dem Flyer im Anhang wollen wir noch einmal auf die gemeinsame Podiumsdiskussion der Kooperationspartner am 07.09.2012 in Diessen am Ammersee hinweisen. Sie sind herzlich eingeladen
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
http://www.houseofobjects.de/FotoPage/beitragszahl...
kontakt@beitragszahler-rentner.de
Fleyer:
Text des Flyer:
https://dl.dropbox.com/u/20500045/BRR-Versicherung...
- - - Bundesfinanzministerium plant den gesetzlich legalisierten
Versicherungsbetrug in der Rentenversicherung - - -
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2013 und im Finanzplan bis 2016 plant das Bundesfinanzministerium die sogenannten „Steuerzuschüsse“ an die Rentenversicherung um 4,75 Mrd. Euro
zu kürzen.
- - - - Es gibt aber keine „Steuerzuschüsse“ an die Rentenversicherung! - - -
Den sogenannten „Steuerzuschüssen“ stehen gesetzlich erzwungene versicherungsfremde Leistungen gegenüber (z.B. Wiedergutmachungsleistungen an israelische und polnische Bürger, Transferleistungen der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung Ost, Kriegsfolgelasten etc.) die mit den Renten absolut nichts zu tun haben. Somit handelt es sich um Erstattungsleistungen und nicht um Zuschüsse.
Der Begriff Zuschuss soll die Öffentlichkeit über die wahre Verwendung der Steuergelder täuschen. Damit werden Rentenbeitragsgelder zur Sanierung des Bundeshaushaltes herangezogen.
Wenn BM Schäuble (CDU) die Steuergelder an die Rentenversicherung kürzt, die versicherungsfremden Leistungen aber nach wie vor erbracht werden müssen, werden diese Kürzungen über Rentenbeiträge aufgebracht werden müssen. Das belastet die Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und entlastet Politiker, Beamte, Freiberufler und
Privatiers in ihren Parallelsystemen.
Der Finanzminister führt so einen Schattenhaushalt in der Rentenversicherung zum Nachteil der Versicherten. Mit diesem System wurden der Rentenversicherung seit 1957 ca. 700 Mrd. Euro gesetzlich legalisiert entwendet. Zwei komplette Bundeshaushalte wurden so ausschließlich
mit Rentenbeitragsgeldern finanziert.
Gleichzeitig plant das Ministerium für Arbeit und Soziales, mit Frau Dr. von der Leyen (CDU), eine Rentenbeitragssenkung von 19,6 Prozent auf 19 Prozent oder weniger und eine Zuschussrente für Geringverdiener in Höhe von € 850.- Euro, welche auch über Rentenbeiträge finanziert werden soll. Die Kosten hierfür werden bis 2030 auf 3,2 Mrd. Euro veranschlagt. Die Verhinderung von Altersarmut ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe der Allgemeinheit der Steuerzahler und keine Aufgabe der Rentenversicherung.
Es ist mit Händen zu greifen, dass wenn die Rentenversicherung weniger Beiträge erhält, zusätzlich die Zuschussrente mit finanzieren soll und gleichzeitig der Staat sich mit 4,75 Mrd. Euro aus der Rentenkasse bedient - nach der Bundestagswahl 2013 - für die Rentnerinnen und Rentner über Jahre bestenfalls Nullrunden bei der Rentenanpassung herauskommen werden, während für die Jüngeren das Rentenniveau von derzeit 50 Prozent (Lebensarbeitszeit), bis 2030 auf 44,6 Prozent abgesenkt wird. Pensionäre erhalten derzeit 71,75 Prozent ihrer letzten Besoldung!
Wie lange wollen Sie sich das noch gefallen lassen?
Da in dieser Republik weder
Ï die Bundesregierung mit Frau Dr. Merkel,
Ï das Bundesfinanzministerium mit Herrn Dr. Schäuble
Ï das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Frau Dr. von der Leyen,
Ï das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung
Ï die Deutsche Rentenversicherung selbst weiß, wie hoch die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung wirklich sind,
fordern wir, dass
1. die Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichtet wird die versicherungsfremden
Leistungen jährlich zu berechnen, auszuweisen und diesen Betrag als
Erstattungsbetrag vom Finanzministerium zurück fordert.
2. Der Begriff „Steuerzuschuss“ in „Erstattungsbetrag“ geändert wird, da diesen Steuergeldern Leistungen gegenüber stehen und somit kein Zuschuss sein kann.
Mit dem Begriff „Steuerzuschuss“ wird der Öffentlichkeit eine falsche Verwendung der Steuergelder suggeriert.
3. Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen, wie einst vom VDR definiert, gesetzlich festgeschrieben wird: Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als versicherungsfremd anzusehen, die nicht in vollem Umfang durch Beiträge gedeckt sind. Ausnahmen sind die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente.
Diese Forderungen hat BRR mit Schreiben vom 11.07.2012 an den Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und mit Schreiben vom 27.06.2012 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Dr. von der Leyen gestellt, mit der Aufforderung, eine entsprechende Gesetzesinitiative
einzuleiten.
Jetzt liegt es an Ihnen unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft, dass der Druck aufrecht erhalten werden kann, um die Ausplünderung der Rentenversicherung um weitere 4,75 Mrd. Euro zu verhindern. Die Politik wird ihre Finger erst dann von unserer Rentenkasse lassen, wenn wir uns als Betroffene dagegen wehren!
- - - - Es geht um Ihre Rentenbeitragsgelder und Ihre Altersversorgung! - - - -
Bürgerreporter:in:Ingeborg Steen aus Moormerland |
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