Ein Leserbrief, der für sich spricht

Wir haben ein Zweiklassenrecht

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was in einem zivilisierten Rechtstaat nichts zu suchen hat, deshalb müssen alle in ein System einzahlen, ohne private Saugnäpfe dazwischen, nicht gewinnorientiert, mit Treuhändern, die die Beiträge nicht durch den Staat zweckentfremden lassen. Wenn alle von rentenpolitischen Entscheidungen gleich betroffen wären, gäbe es diese vielen rentenzerstörenden Maßnahmen nicht, die nämlich die anders berufständischen Rentenversicherungen nicht hinnehmen müssen. Damit einher geht eine permanente Missachtung der Selbstverwaltungsautonomie der GRV. Derweil haben sich Politik und Justiz für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).

Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb besser stellt, in dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen "hergebrachten" Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimanennt. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.

Wir haben kein Solidarsystem. Es gibt keinen einzigen demokratischen Rechtsstaat in Europa, bei dem nicht die Rentenversicherung einheitlich geregelt ist. Nur Deutschland hat eine Arbeitnehmerversicherung für abhängig Beschäftigte, während Dänemark, Finnland, die Niederlande, Schweden und die Schweiz eine Volksversicherung für alle ihre Bürger haben. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien haben eine Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbstätigen. Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis unsere staatlichen Eliten ein Zweiklassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht und durchgesetzt haben. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, da was zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.

Generationenvertrag 2.0: Rentenversicherungspflicht für jeden und für alle Einkommensarten, keine Deckelung der Einzahlungen, aber Deckelung der Auszahlungen bei gleichzeitiger Festlegung einer Mindestrente für Geringverdiener. Bevor jetzt jemand das Gespenst des Sozialismus an die Wand malt, möge er sich über die AHV in der erzkapitalistischen Schweiz informieren.

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Bürgerreporter:in:

Ingeborg Steen aus Moormerland

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