Langeweile? Na dann: Selber(!) mal wieder die 🚲🚲🚲-Sicherheit prüfen
Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!
Ein Tipp des
Fahrrad-Club ADFC Langenhagen.
Das vorschriftsmäßig ausgestattete Fahrrad
Der ADFC tut was gegen Ihre Langeweile
Sie haben gerade Zeit?
Dann prüfen Sie doch einfach ALLE benutzten 🚲🚲🚲, ob die von der StVZO vorgeschriebenen Ausstattungselemente vorhanden sind, richtig funktionieren bzw. ob sie richtig eingestellt sind.
Denn
Sehen und gesehen werden – das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad den Vorschriften entspricht.
Vorgeschriebene Ausrüstung
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben.
Die ADFC-Fahrrad-Sicherheitscheckliste
Klingel
Eine helltönende Klingel.
Bremsen
Zwei voneinander unabhängige, funktionierende(!) Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse)
Pedalreflektoren
Zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
Fahrradbeleuchtung
Vorne/hinten
Wichtigst für die Verkehrssicherheit ist besonders die vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung:
- Ein weißer Frontscheinwerfer
- sowie ein rotes Rücklicht.
Standlicht optional
Der www.ADFC-Langenhagen.de empfiehlt die Ausstattung der Lampen vorne und hinten mit Standlicht.
Batterielicht
Beleuchtungselemente können auch batterie-/akkubetrieben sein: Sie müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Erforderlich ist jedoch das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts an den Lampen (siehe Grafik).
Reflektoren
Vorne/hinten
Vorne ist ein weißer Reflektor und hinten ein roter Großrückstrahler vorgeschrieben, beide mit Prüfzeichen (siehe Bild).
Seite
Für gute Sichtbarkeit von der Seite ist wahlweise mindestens eine dieser drei Einrichtungen vorgeschrieben, mehrere sind gleichzeitig zulässig:
- zwei gelbe Speichenreflektoren je Rad,
- weiße Reflektorstreifen beidseitig rund um die Reifen.,
- weiße Reflektionsssticks allen(!) Speichen beider Räder.
Sinnvoll
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind außerdem hochwertige Schlösser, eine Standlichtanlage, Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder.
Prüfen Sie auch gleich mit, ob die Reifen nicht beschädigt / angerissen sind, und ob sie genug Profil haben.
Und wenn Sie Werkzeug haben: Prüfen Sie gleich mit, ob an dem 🚲 / an den 🚲🚲🚲 nicht irgendwo ein Schräubchen locker ist.
Prüfung
Die regelmäßige eigene Prüfung ist erforderlich: Wer nicht prüfen will oder kann, sollte das Fahrrad – mindestens jährlich – in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen.
Motto:
Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!
Rechtliche Basis
StVZO = StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung,
Absatz 3.: Andere Straßenfahrzeuge
- § 64a: Klingel
- § 65: Bremsen
- § 67: Licht
Basis
"Das verkehrssichere Fahrrad"
Der Inhalt dieser verlinkten Webseite des ADFC e.V. / Berlin diente als Basis für die Erstellung dieses Beitrages. Und eigene Erfahrungen / Tipps kamen dazu. ;-)
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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