Schrott-Fahrräder
Abstellplatz-Blockierung.
Schrott-Fahrräder
Und:
6.000 Schrott-Kfz in Hannover,
siehe Link hier.
Defekte und oft endgültig aufgegebene Fahrräder blockieren Stellplätze und sind in der Regel auch nicht schön anzusehen: Sie dürfen jedoch nicht einfach so entfernt werden. Ähnliche Regeln gelten für Kfz.
Es gibt auf öffentlichen Plätzen weder ein Parkverbot für Fahrräder, noch eine Höchstparkdauer, wenn es betriebsbereit ist, dem Verkehrszweck dient und nur zeitweise abgestellt ist.
Straßenrand, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen, Plätze und Gehwege sind zum Abstellen o.k., solange keine Behinderungen erfolgen und Rettungswege nicht versperrt werden.
Rechtsgrundlagen
Für grob defekte, abgestellte Fahrräder können - wie bei Kfz - das Straßenrecht bzw. das Abfallrecht greifen.
Straßenrecht:
Das Abstellen eines nicht fahrtauglichen Fahrrades ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung:
Fehlt die Erlaubnis, können Behörden das Rad auf Kosten des Besitzers entfernen bzw. entfernen lassen.
Abfallrecht:
Aufgegebene Fahrräder, die über mehrere Wochen fahruntauglich im öffentlichen Raum abgestellt werden, gelten als Abfall.
- - - - - -
Dieser Beitrag basiert auf Seite 11 in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "ADFC-Radwelt" Okt./Nov. 5/2016: Alle Angaben in diesem Beitrag sind rechtlich unverbindlich und gegebenenfalls vorab in der Radwelt nachzulesen.
Links:
Zum ADFC:
http://www.ADFC.de.
Zur aktuellen Radwelt:
http://www.adfc.de/adfc-magazin-radwelt/radwelt-au...
Zum Eintritt in den ADFC - zum Schnupperpreis:
http://www.adfc-langenhagen.de/wp-content/uploads/...
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
12 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.