ADFC Langenhagen: Unfall eventuell vemeidbar. - Stadt Langenhagen: Radweg hat Mindestmaße
Stadt:
Mindestbreite reicht für Radweg zur Schule.
Die Verwaltungsvorschrift VwV zur StVZO sagt dazu in Punkt 33:
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Nach Meinung des ADFC hätte ein Unfall an der Konrad-Adenauer-Straße vielleicht verhindert werden können, wenn der dortige - und von Schulkindern stark frequentierte - Radweg zumindest breiter gewesen wäre.
Das dementiert die Stadtverwaltung:
Sie weist auf die gesetzlich festgelegte und dort gegebene Mindestbreite von zwei Metern hin.
Alle Details:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Langenha...
Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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