Will die Deutsche Bahn AG weitere Tote wirklich billigend in kauf nehmen?
Aber jetzt kann keiner mehr sagen: Das haben wir nicht gewusst.
Nach einem tragischen Unfall in Langenhagen-Kaltenweide bei Hannover bot die Stadt Langenhagen an, aktiv eine Präventionsmaßnahme an einem neuralgischen Punkt vorzunehmen. Es soll ein Doppelstabmatten-Zaun an einer Stelle errichtet werden, der zum illegalen Überqueren der Schienen direkt einlädt, was wiederholt Menschenleben in Gefahr gebracht hat und nun auch leider in dem tragischen und tödlichem Unfall gipfelte.
- Wir verstehen, dass die Deutsche Bahn AG natürlich keinen Präzedenzfall schaffen will, um dann in den nächsten Jahren Milliarden Euro für Zäune an den Bahngleisen auszugeben.
- Wir verstehen, dass die Deutsche Bahn AG natürlich auch nicht die Folgekosten tragen kann und will, die sich aus dem Errichten solcher Zäune ergeben.
- Wir können nicht verstehen, warum die Deutsche Bahn AG kategorisch ablehnt, dass die Stadt Langenhagen auf dem Grundstück der Bahn einen Zaun errichtet, den selbstverständlich auch die Stadt warten und instand halten würde. All das könnte man mit der Stadt Langenhagen auch vertraglich vereinbaren - ohne Kummer für alle Seiten. Aber die Deutsche Bahn AG scheint hier nicht verhandlungsbereit zu sein.
Ortslagen, wo der Zug mit bis zu 120 km/h quasi mitten durch den Ort fährt und leider in großen Bereichen weder durch einen Bahndamm noch durch einen Zaun abgegrenzt wird sind kritisch, wie hier in Kaltenweide. Wenn die Bahn es generell ablehnt, dass Städte oder Gemeinden Zäune auf eigene Kosten auf dem Grundstück der DBAG errichten, um neuralgische Gefahrenpunkte im Rahmen der Prävention zu sichern, dann muss man, wie in geschlossenen Ortschaften bereits aus dem Straßenverkehr bekannt, über eine Geschwindigkeitsbegrenzung sprechen.
In der StVO steht: "§ 3 Geschwindigkeit (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird."
Inhaltlich bedeutet das auch, dass man sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen bekommt. Natürlich gibt es da bei Zügen, aus gutem Grund, andere Regeln, aber aus unserer Sicht gilt das nur auf üblichen Bahnstrecken (Bahndamm - Lärmschutzwand), aber doch auf keinen Fall auf einem Gleisbett, was ebenerdig mitten durch den Ort führt.
Natürlich sind Züge schwerer zu bremsen als die Straßenfahrzeugen. Aus diesem Grund müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung für Züge in offenen Ortslagen (Kein Bahndamm, kein Zaun/Lärmschutzwand) maximal 30 km/h betragen, tendenziell eher noch langsamer, um dem Satz und der vernünftigen Forderung aus der StVO gerecht zu werden.
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Bürgerreporter:in:Markus Villwock aus Langenhagen |
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