Wichtige Entscheidung für das Volksbegehren für gute Schulen - Die Region Hannover sammelt fleißig weiter

Die Landesregierung hat das Volksbegehren für gute Schulen, das sich für die Weidereinführung des 13. Jahrgangs, leichtere Gründungen von Gesamtschulen und den Erhalt von vollen Halbtagsschulen einsetzt, grundsätzlich für zulässig erklärt. Lediglich den § 3, der sich mit den vollen Halbtagsschulen befasst, möchte sie abgeändert haben.

Die Initiatoren des Volksbegehrens sehen darin eine unnötige Behinderung, da dies zur Konsequenz hätte, dass neue Unterschriftsbögen verfasst und benutzt werden müssten, obwohl die beabsichtigte Änderung des § 3 - die Wahrung der Rechte des Schulträgers bei der Wiedereinrichtung Voller Halbtagsschulen - auch durch eine Auslegung des bisherigen Gesetzentwurfes erreicht werden könnte. Daher beabsichtigen sie, den Staatsgerichtshof anzurufen.

Wie die Entscheidung vor Gericht auch ausgeht, auf alle Fälle gewinnen die Sammler Zeit!

In der Region Hannover sind auch schon die neusten Zahlen aus der Zählung vom 15. September bekannt. Lediglich Uetze im Norden (

Bürgerreporter:in:

Björn Sassenberg aus Langenhagen

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