Umfrage - 1,5 m Abstand, mindestens: Wegen Corona, und neu, *SEIT* einer Woche, auch Seitenabstand zu den Radfahrern
Wie geht's?
1,5 m?
2,0 m?
Besser?
Sicherer?
Mehr Abstand?
Seit genau einer Woche ist die StVO-Novelle in Kraft: Sie schreibt erstmals verbindlich den Mindestabstand mit Zahlenwerten vor:
- zwischen dem überholtem Fahrrad,
- und dem überholenden Kraftfahrzeug.
Diese Abstände sind in der StVO-Novelle so festgelegt:
- 1,5 m seitlichen Abstand innerorts,
- 2,0 m seitlichen Abstand außerorts,
jeweils zu messen zwischen:
- Lenkerende des Fahrrades
- und äußerster Kante des Autospiegels.
Frage an die Leserschaft:
Wie geht's Euch damit, mit min. 1,5 m Abstand?
Schreibt Eure Antwort einfach als Kommentar hier drunter, oder per Email an Langenhagen@ADFC-Hannover.de.
Wir veröffentlichen die Ergebnisse hier bei Myheimat.de.