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"E Klima 2020"! Weniger Kfz-Verkehr
Straßen sind ab jetzt SO auszulegen: "Abnehmender" Kfz-Verkehr

  • Neue Verkehrs-Norm "E Klima 2020". - Wörtlich: " Straßen sind auf einen abnehmenden Kfz-Verkehr auszulegen und Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum sind spürbar zu reduzieren." Mit Download-Flyer: "Das neue Regelwerk leicht erklärt."
  • Foto: RS
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Für die Kommunen gemacht

Neues Verkehrs-Regelwerk: Ganz Vieles wird gaaaanz anders ...

Das neue technische Regelwerk „E Klima 2022“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verändert die Verkehrsplanung in Städten, Gemeinden und Landkreisen grundlegend:

  • Straßen sind auf einen abnehmenden Kfz-Verkehr auszulegen,
  • Kfz-Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum sind spürbar zu reduzieren,
  • für den zunehmenden Fuß- und Radverkehr sind durchgehende, ausreichend breite und sichere Netze bereitzustellen.
  • gemeinsam mit dem Öffentlichen Verkehr sind Fuß- und Radverkehr gegenüber Kraftfahrzeugen zu priorisieren – z. B. hinsichtlich der Wartezeit an Lichtsignalanlagen,
  • im öffentlichen Straßenraum sollen mehr Begrünung sowie Retentions- bzw. Versickerungsflächen geschaffen werden: 
  • DAMIT müssen die Kommunen fit für die Herausforderungen des Klimawandels werden.

Priorität 🚲/🦶 gegenüber 🚘
„Die Belange des (...) 🚲-Rad-und 🦶-Fußverkehrs sind generell gegenüber den Belangen des fließenden und des ruhenden Kfz-Verkehrs zu priorisieren“.
(E Klima 2022, Steckbrief zur RASt 06, S. 21)

Entscheiderinnen und Entscheider erhalten vor Ort neue Möglichkeiten, um die Mobilitätswende voranzubringen.
Auch die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG, Entwurf) sieht vor, dass Kommunen auch zum Schutz der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, sowie zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr umsetzen können.

Fuß- und Radverkehr:
"E Klima 2022" bietet neue Möglichkeiten

Was „E Klima 2022“ für die Verkehrsplanung z.B. in der eigenen Kommune bedeutet, kann dieser Publikation (s.u.) entnommen werden: Initiatoren sind die Arbeitsgemeinschaften Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Deutschland, die gemeinsam über die weitreichenden Änderungen für Kommunen informieren. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei der AGFK Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußfreundlicher Kommunen Niedersachsen / Bremen.

Ein Klick genau hier lädt das dreiseitige Info-Blatt der AGFK herunter.

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